Garantiefall bei Luftverlust am HR ?

  • #1

    Hallo,


    Ich habe gerade meine AT bei der 1000er Inspektion bei meinem FHH hier in der Gegend.
    Genau habe ich jetzt ca. 1200 km drauf.
    Gestern mittag wurde ich noch beim tanken drauf hingewiesen das ich wohl was wenig Luft im HR habe, gemerkt habe ich nichts.
    Habe dann ca. 1 Bar auf 2,5 Bar aufgefüllt.
    Bin dann noch ca. 100 km problemlos gefahren und habe dann abends die AT in der Werkstatt zur Inspektion abgegeben.
    Gerade eben rief mich der Werkstattmeister an und sagte das die Inspektion fertig ist, aber ich wohl zu wenig Luft im HR hatte. Ist auf ca. 1 Bar runter gegangen.
    Habe ihm dann erzählt das ich auch schon nachgefüllt habe, aber er soll dann doch mal das HR ausbauen und nachsehen was da los ist.


    Gibt oder gab es bei sowas auch schon Garantiefälle?
    Mir ist klar, wenn ein Fremdkörper im Reifen ist , das jegliche Garantie wegfällt.


    Vielleicht weiss ja jemand was.
    Danke im voraus


    Gruß
    Jochen

    CRF 1100D Africa Twin SD08
    Matt Ballistic Black
    Modell 2020


    Davor gehabt:

    CRF1000 A Africa Twin SD06

    Modell 2017

  • #3

    Also Ventilsitz oder undichtes Ventil gilt dann auch schon nach 1000km als Verschleißteil?


    Wie gesagt, Fremdkörper und Loch im Schlauch sehe ich ein.......

    CRF 1100D Africa Twin SD08
    Matt Ballistic Black
    Modell 2020


    Davor gehabt:

    CRF1000 A Africa Twin SD06

    Modell 2017

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