Zubehör - Kettenschutz aus Metall abgerissen

  • #1

    Hatte mir das OEM-Plastikteil vor ca. 14.000km durch Blech ersetzt.
    Nach einer Fahrt durchs Erzgebirge sind nur noch kleine Teile davon übrig. [emoji30]

  • #2

    ..unglaublich was da an minderwertigem Schrott verkauft wird.

    Bernd


    Viele Grüße aus der Pfalz

    Dringendes To-Do: Seifenblasen pusten und Luftschlösser bauen.:blumen2:


    Aktuell:
    Africa Twin CRF1000L Tricolor DCT Mod.2019 :atblue:

  • #4

    Da liegt vermutlich ein Konstruktionsfehler vor. Der Hersteller hat - so wie es aussieht - das Blech sehr scharfkantig abgebogen - ohne auf die Mindest- Biegeradien der Blechdicke zu achten. Dadurch wird das Blech im Biegebereich schon überbeansprucht, was in Verbindung mit den Vibrationen ein frühes Versagen zur Folge hat. Ein klassischer Fall einer Sollbruchstelle! Zusätzlich kann ein für diesen Einsatzfall ungeeignetes Material mit einer geringen Bruchdehnung den Effekt verstärken. Ich bin gespannt auf die Reaktion des Herstellers.


    Jan

    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • #5

    Ist das nicht gefährlich, wenn sein dann scharfkantiges Blech durch die Rotationsrichtung mit ziemlich grosser Wahrscheinlichkeit in Richtung Fahrerfuss gerissen wird? Ich hoffe es gab keine Verletzungen, weder beim Fahrer noch bei Unbeteiligten.


    Mich würde interessieren, ob das Teil zugelassen war, in dem Falle genierte sich aus diesem Vorfall ein Schadensersatzanspruch und der Hersteller wäre gezwungen die Einsatzsicherheit des Bauteils auszuweisen ggf. erneut zu überprüfen.

  • #6

    Hallo,


    Ein Kettenschutz muss weder eingetragen werden noch xistiert eine ABE.


    Standard Eintragung: ja, nein oder vielleicht?
    Quelle: MOTTORRAD 02/07


    Nicht eintragungspflichtig; auch kein Teilegutachten,keine ABE oder EG-BE erforderlich


    Batterie
    Bordsteckdose
    Drehzahlmesser
    Gabelprotektoren
    Gaszug
    Gehäusedeckel
    Gepäckträger
    Griffgummis
    Handschalen/-protektoren
    Heizgriffe
    Kerzenstecker ( muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen )
    Kettenrad ( bei identischer Zähnezahl )
    Kickstarter
    Kühlwasserschläuche
    Kupplungsamartur
    Kupplungsflüssigkeitsbehälter
    Kupplungshebel
    Luftfiltereinsatz ( bei unverändertem Luftdurchsatz )
    Motorschutzwanne
    Navigationsgerät
    Öltemperatur-Direktmesser
    Rahmen lackieren
    Rahmenschützer/Sturzpads
    Ritzel ( bei identischer Zähnezahl )
    Sitzbank ( unter Beibehaltung er Originallänge)
    Suchscheinwerfer ( darf während der Fahrt nicht benutzt werden )
    Vibrationsdämpfer ( an den Lenkerenden )
    Warnblinkanlage
    Zündkerzen ( muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen )



    Bauartgenehmigung erforderlich, muss aber nicht eingetragen werden; Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen


    Blinker
    Glühlampen
    Hupe
    Kennzeichenbeleuchtung
    Miniblinker
    Nebelscheinwerfer
    Rücklicht
    Scheinwerfer
    Spiegel
    Zusatzscheinwerfer



    Bauartgenehmigung erforderlich, muss eingetragen werden


    Anhängerkuplung



    Streng genommen ein Fall für eine ABE, in der Praxis aber nicht angewendet, somit eintragungsfrei


    Alarmanlage
    Benzinfilter
    Benzinleitung
    Benzinleitungs-Schnellkupplung
    Bremsscheibenabdeckung
    Heckinnenkotflügel
    Kettenschutz
    Kühlergrill
    Schutzbügel
    Soziusabdeckung



    ABE oder Tilegutachten erforderlich, muss eingetragen werden
    *bei ABE nicht zwingend erforderlich


    Ansaugstutzen
    Bremsamartur
    Bremsflüssigkeitsbehälter
    Bremshebel
    Bremsleitungen
    Brespedal
    Bremspumpe
    Bremsscheibe
    Bremszange
    Cockpitverkleidung
    Fahrwerkshöher-/-tieferlegung
    Federbein
    Felgen
    Fußrastenanlage
    Gabel
    Gabelbrücke
    Gabelfedern
    Gabelstabilisator
    Getriebeabstufung
    Hauptbremszylinder
    Hauptständer
    Heckhöher-/-tieferlegung
    Heckverkleidung
    Hinterradabdeckung
    Kettenrad ( bei geänderter Zähnezahl )
    Kotflügel
    Krümmer ( wenn sich Querschnitt oder Führung ändern, sonst frei )
    Lampenmaske
    Lenker
    Lenkerendenblinker ( bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar zulässig )
    Lenker-Klemmböcke ( Riser )
    Lenkungsdämpfer
    Luftfilter
    Luftfiltereinsatz ( bei verändertem Durchsatz )
    Luftfilterkasten
    Reifen ( bei Dimmensionsänderung )
    Ritzel ( bei nicht indentischer Zähnezahl )
    Schwinge
    Seitenständer
    Sekundär-Übersetzung
    Sitzbank ( bei massiven Veränderungen der Maße )
    Soziushaltegriffe
    Tacho
    Tank
    Vergaser
    Vergaser-Bedüsung
    Verkleidung
    Verkleidungskiel
    Verkleidungsscheibe



    EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden


    Schalldämpfer



    Muss per Einzelabnahme eingetragen werden


    Heckrahmen kürzen
    Rahmen polieren - ! Hinweis: Schweißnähte dürfen zwar glänzend poliert werden, aber die Naht darf nicht in der Stärke verändern !



    Abschlusshinweis: Bauteile, die generell keine Genehmigung benötigen, unterliegen dennoch Regel und Vorschriften!


    Es dürfen keine scharfen Grate und Kanten vorhanden sein, die Fahrzeugabmessungen dürfen nicht massiv Verändert werden und das Fahrverhalten darf sich auch nicht deutlich verschlechtern ( z.B. Lenkanschlag )

  • #7

    Vielen Dank Harald für die ausführliche Erläuterung. Zwar hätte ich gedacht, das ein am Kraftflusssytem passiv beteiligtes Bauteil mit Sicherheit ein ABE braucht, aber so kann man sich täuschen, m.e. nach hat jedoch der vorliegende Fall ein unberechenbares Verletzungsrisiko für den Fahrer ggf. auch für unbeteiligte. In meiner Phantasie (ohne jedweden Sachverstand) besteht die Gefahr, das im Abrissfall das Teil die Qualitäten eines Schrapnell bekommt womit eine Selbst- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Möchte niemanden unterwegs treffen, der solch ein teil verbaut hat und mir auf der Landstrasse mit 100km/h entgegenkommt.... :o

  • #8



    Nein du täuscht dich nicht... grundsätzlich ist eine ABE erforderlich (der OEM Kettenschutz ist Bestandteil der BE). Da es aber derzeitig nicht kontrolliert wird, glauben viele es sei keine erforderlich. Solange bis ein Prüfer mal wieder die A-Karte zieht und dich fragt... wo ist denn die ABE für den Kettenschutz....

  • #9

    Danke Manfred und damit sind wir wieder bei einem OT wo wir schon an anderer Stelle bereits thematisiert haben. Vielleicht ist ein Appell an den geneigten "Schrauber" angebracht, angedachte Modifikationen in Bezug auf die Risikolastigkeit zu hinterfragen. Insbesondere wenn eine nicht zu unterschätzende Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Eintritt eines Schadens könnte neben den nicht unwesentlichen Schadenersatzforderungen noch ein öffentliches Interesse vorliegen, was ein Strafverfahren wegen Gefährdung oder schlimmer, fahrlässiger Körperverletzung in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Nicht alles was sich anschrauben lässt macht Sinn erhöht den Fahrspass oder erhöht die Sicherheit ggf. ist das Gegenteil der Fall.

  • #10

    Also verletzt wurde niemand. Hab mich nur tierisch erschrocken. Das Teil liegt irgendwo im Graben. Hab es nicht wiedergefunden.
    Schade, dass das Original so hässlich ist.

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