Ab wann, tja, das müsste, muss ich mal nachschauen, heute, also, ja, da steht ... ab sofort ...

Neue Regeln beim Umbauen: Teilegutachten wird abgelöst
Das KBA führt ab dem 20. Juni 2025 ein neues Verfahren ein. Die Teiletypgenehmigung löst das Teilegutachten ab und darf nur noch vom KBA erteilt werden.
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Motorradzubehör
Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten…
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Stichtag: 20. Juni 2025, Übergangsfrist bis 20. Juni 2028, exakt drei Jahre.
Wie oben nachzulesen, ändert sich erstmal nix, weil ja Übergangsfrist. Jedoch, ein geändertes Verfahren kann in Zukunft höhere Preise für Zubehörteile bedeuten.
Hab kurz überschlagen, was ich für den TÜV Termin so einpacke, vielleicht betrifft es ja den einen oder die andere hier im Forum in den Kaufentscheidungen der nächsten Zeit. Sprich, Teile, die man noch in drei Jahren angebaut und durchgewunken haben möchte.
Offizielles vom KBA:
https://www.kba.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=2 (PDF)