Alles anzeigenMoin,
weder bei einem Garantietausch (freiwilige Leistung die an Bedingungen geknüpft werden kann) noch bei der gesetzlichen Gewährleistung bewirkt der Austausch von Teilen eine Verlängerung der Fristen. Erst wenn man das Teil selbst bezahlt hat fängt eine neue Frist an. Die ist dann wiederum Jahr auf die Reparatur. Weitergehende Garantien können wiederum an Bediengungen geküpft werden und sind freiwillig. Die gemachten Zusagen innerhalb der Garantie sind nach den Bedingungen des Garantiegebers aber rechtlich verpflichtend.
Gruß Robert
Hallo Robert,
du bist nicht zufällig der Werkstattmeister meiner Werkstatt in Oberhausen 😅 Du wiederholst genau seine Aussage und wirst auch vermutlich Recht haben.
Zum Glück habe ich noch meine 27 Jahre alte Varadero als Back-Up Motorrad in der Garage, die Interessiert Feutigkeit einen Kehricht.
Danke für deine Ausführung.