Beiträge von Aischtaler

    Überlegung als Einschränkung noch...


    Funktioniert die Kombi bei Kurvenfahrt auf Straße?


    Angenommen der Vorderreifen hat ein komplett anderes Haftverhalten als der hintere und rutscht eher weg (andersherum besser). Dadurch Sturz, Schaden...


    Bei der genannten Kombi sollte das kein Problem sein, aber was z.B. bei bewusst übertriebendem Ansatz: Strassenreifen mit Super Grip hinten (mit Herstellerfreigabe) und vorne z.B. ein Offroadreifen auch mit Freigabe?? Und wo liegen dann hier die Beurteilungsgrenzen?


    hm...



    und noch Frage: Hat jemand die Kombi mit Heidenau und Conti?

    vielen Dank für die schnellen Antworten! Das Video ist echt interessant.


    heisst dann wohl:


    Rechtlich sind verschiedene Reifen bzw. Marken im Fall Africa Twin erlaubt, da aus dem Fahrzeugschein nichts anderes hervorgeht (keine Typ-/Markenbindung).


    Die Äusserungen von Honda (s. Handbuch, Orginalbereifung mit Markennennung) sowie der einzelnen Reifenhersteller (Unbedenklichkeitsbescheinigung) haben Empfehlungscharakter. Wird diesen Empfehlungen nicht gefolgt kann dies von TÜV, Polizei nicht beanstandet werden.


    Im Fall einer Schadenshaftung, Versicherungsinanspruchnahme bei einem Unfall kann es im Zweifel auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen. Habe ich trotz besseren Wissens (sprich Nichtbeachtung von möglichen Gefährdungen durch Falschbereifung, Nichtbeachtung von Herstellerempfehlungen) nachweislich einen Schaden verursacht der nachweisbar auf falsche Reifen zurückzuführen ist, kann ich in eine Haftung kommen.


    Ich gehe mal von folgenden Prüfpunkten aus:


    1) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller betreffen immer nur die eigene Marke, können die ja nicht anders machen, ist aber dem Wettbewerb und der eigenen möglichen Verantwortungsübernahme geschuldet und nicht generell der Sicherheit.


    2) Gesetzlich verschiedene Hersteller zu fahren ist möglich, Voraussetzung Einhaltung Angaben in Fahrzeugschein


    3) Der Fahrer muss Sorgfaltspflicht wahren und ggf. im Schadensfall nachweisen können: In diesem Fall:


    a) Liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller vor?


    Heidenau K60 mit Bescheinigung Hersteller (allerdings mit Bindung vorne+hinten gleicher Hersteller/Typ), dito Conti TKC 80. D.h. Sorgfalt berücksichtigt mit Einschränkung (Hersteller prüft nur eigene Markenreifen und bindet Vorder-/Hinterradreifen).


    b) Werden Auflagen von Reifenherstellern eingehalten?


    siehe Unbenklichkeitsbescheinigungen:


    Conti: Bei der TKC80 M+S Bereifung Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 160 Km/h.
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 Km/h muss im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein (Aufkleber). Eine Schlauchverwendung ist notwendig und vorgeschrieben.
    Heidenau: dito, allerdings bis 190 km/h.


    d.h. schlechtere gilt: 160 km/h einhalten mit Aufkleber "M+S / 160km/h" an Lenker, Schlauchverwendung


    damit Sorgfalt geprüft + eingehalten.



    Fazit: Möglich und nachweisbar geprüft.



    ...das wäre meine Auslegung und Nachweis einer eigenen Prüfung.
    Würde mich interessieren, wie das ein Jurist sehen würde...


    VG Aischtaler

    Hallo Zusammen,
    ich habe hier + google nichts so richtig eindeutiges gefunden.


    Ist eine Mischbereifung in Deutschland zugelassen, natürlich vorausgesetzt der Reifen hat eine Reifenfreigabe? Oder ist immer nur der gleiche Typ hinten und vorne möglich? Wenn ich mir die Freigaben für z.B. Mitas und Heidenau oder Conti anschaue, sind die Papiere immer auf Vorder- und Hinterreifen bezogen.


    Ich würde gerne montieren:


    HR: Heidenau K60 Scout + VR: Conti TKC 80
    (hinten länger haltbar, für leichten Schotter oder so ok / vorne bessere Führung und Halt bei Offroad, auf der Strasse auch noch ok)


    Falls konkrete Reise mit höheren Anforderungen dann hinten den Mitas E-09


    Was meint ihr? Zulässig und sinnvoll? Hat jemand sowas in der Richtung auch montiert?


    VG aus Franken :)
    Aischtaler

    Danke für die guten Inputs hier!


    dani, das hört sich ja gut an wenn im Sommer eine Bescheinigung für den TKC 80 vorläge (auch wenn nicht radial...). Und wenn dann die Auswahl in nächsten Monaten mit Mitas E09, 07, 10, Michelin, Metzeler da ist...neben dem Allrounder K60 Scout.


    ...kann nicht anders, finde aber die Werbung von Honda (fast auf jedem Bild ist der TKC mit drauf) schon interessant, wenn der Reifen noch gar nicht geht und auch sonst ein richtiger Geländereifen, der die dargestellte Einsatzbereiche realisieren lässt, noch nicht zugelassen ist. Das schränkt ja doch zugesicherte Produkteigenschaften etwas ein ;) .

    herzlichen Dank für die schnelle Info, kapiert, wenn auch seltsam, dass der Conti für eine 1200er BMW und sogar die KTM 1190 ok ist, aber nicht für die Africa Twin.


    Wird es denn dann überhaupt ein geländetauglicher Reifen in die Zulassung schaffen in Deutschland?


    Ich stehe gerade vor der Entscheidung die AT zu kaufen, illegal möchte ich nicht fahren und wenn der maximale Offroadreifen der Heidenau K60 Scout wäre, würde ich schweren Herzens doch zu einer anderen Marke wechseln (zB BMW F800 GS oder ganz anders KTM 690).


    VG Aischtaler

    Hallo, laut Honda Händler ist der Conti TKC 80 nicht freigegeben und kann nicht gefahren werden. Verstehe ich nicht da er doch auch in den Prospekten und Medien überall mit der AT gezeigt wird. Jetzt will man eine AT kaufen und es gibt dafür keine Offroad Reifen...


    Der Heidenau K60 Scout ist freigegeben, für mehr offroad ist mir aber der TKC 80 lieber.


    Weiss jemand den Grund bzw. gibt es eine legale Möglichkeit ihn zu fahren?
    Für die BMWs, KTMs, alte AT ist er doch auch erlaubt...


    VG Aischtaler