Beiträge von Gri su

    In Österreich ist für Motorradfahrer nur das Verbandszeug verpflichtend vorgeschrieben.

    Verbandzeug : KFG §§ 102 (10), 103 (1)

    Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt, sowie gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen.

    Weiters gibt es in Österreich gesetzlich überhaupt keine Möglichkeit ein KFZ wegen eines nicht bezahlten Organstrafmandates zu beschlagnahmen. Wenn du nicht sofort bezahlst dann gibt es eine Anzeige die dann meist/immer teurer ist als das Strafmandat.

    Ich nehme an du hast das Strafmandat bekommen - wäre interessant zu sehen welche Pragraphen da angeführt sind. Hast du dir die Dienstnummern der Polizisten geben lassen?

    Daher die Zweifel....

    a.) Keine Pannendreieckpflicht

    b.) Verbandszeug ausreichend

    c.) Beschlagnahme gibts nicht

    d.) Die Strafsumme ist unüblich aber könnte vielleicht Ermessensspielraum sein

    e.) Es ist bei uns unüblich, dass sich bei einer normalen Verkehrskontrolle 2 Polizisten mit einem Lenker befassen außer der Lenker

    provoziert es durch sein Verhalten.

    Waren das "echte" Polizisten und hast du keine Rechtschutzversicherung?

    Was ist denn das für ein Schauermärchen - das stimmt nie und nimmer!