Zur Garantie wäre noch zu sagen , der Händler bekommt nur einen Teil seiner Arbeitszeit bezahlt ,d.h. sehr knapp bemessen vom Werk.
Fast immer ein Drauflegegeschäft.
Den Kunden zu vergraulen wegen später Terminvergabe ist natürlich sehr förderlich für den Ruf und Kundenbindung.
Zum Thema Gewährleistung und Garantie ,da versucht der Händler dies immer über die Garantie abzuwickeln.
Aber in den ersten zwei Jahren bzw. ohne Nachweispflicht des Kunden im ersten Jahr ist er wie schon hier geschrieben als Vertragspartner voll in der Haftung.
Grüße Alex
p.s. Gewährleistung ist auch nicht abhängig von aus-bzw. nicht ausgeführten Inspektionen ,außer es wäre ausdrücklich in den AGB des Kaufvertrag erwähnt ! Inspektionen sind evtl. d.h. aber auch hier nicht immer Voraussetzung für die Erfüllung von Garantieansprüchen.