Zitat von HaraldS50
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kaufvertrag wandeln = moped zurückgeben und geld zurück !!!
der händler hat das recht zu 3 reperaturversuchen , danach kannste "wandeln" , mußt dir die gefahrenen km mit ein paar € anrechnen lassen , das war es
die meisten händler werden hellwach wenn sie dieses wort hören , hatte dies mal bei meiner neuen 2005er bmw gs , danach funktionierten die rep. blitzartig und zu meiner vollen zufriedenheit !
du kannst auch entschädigung für "entgangene fahrfreude" geltend machen ..........aber dafür ist es besser einen anwalt (rechtsschutzversicherung) einzuschalten
wenn ich hier lese was sich manche von den händlern bieten lassen ..........als wären ca. 14.000,--€ kein geld ; ich habe jedenfalls nicht mal eben so das geld rumliegen !
das sollte man dem händler mal klar machen !! servicewüste deutschland !? ja und nein , wenn ich alles hinnehme - kein wunder das sich nix ändert
damit will ich keinesfalls alle händler in einen topf werfen , es gibt auch sehr engagierte !
aber bei deinem .........würde ich nur noch vor zeugen mit ihm reden ............und nägel mit köpfen machen