Alles anzeigenGrundsätzlich witzig - aber sachlich falsch.
Das Thema Witwenrente hat sich ab Jahrgang 62 erledigt ......
lt Rentenauskunft: "Voraussetzung: Eheschliessung vor dem 01.01.2002 und der Ehegatte ist vor dem 02.01.1962 geboren"
Komisch, ich habe 2004 geheiratet und meine Frau ist 1968 geboren (ich: 1965) und bekomme Witwerrente. Mache ich etwas falsch?