Scheinwerfer Gitterschutz

  • #1

    Hallo Alle,


    hat jemand hier für die Scheinwerfer den Gitterschutz montiert?


    Gibt es dafür eine ABE? War damit schon jemand beim TÜV? Blendet das den Gegenverkehr?


    Danke!!!


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  • #2

    Ja und Nein x 3



    Ist genauso illegal in D, wie der selbstgebastele Spoiler oder ne Makrolon-Scheibe oder bei Tag mit Nebelscheinwerfern zu fahren. Also beim TüV abmachen!


    Blenden tut er natürlich nicht. Aber man sieht nachts ein Muster im Lichtkegel. Dachte erst es wäre was kaputt :shock:

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #4

    3x Danke Harald!


    Bleibt mir also selbst überlassen ob ich das Risiko bei einem evt. Unfall eingehen will das irgend ein Sachverständiger das Teil als Unfallursache heranzieht...und das Teil dann die Unfallursache ist....
    Schade ich lasse dann lieber die Finger davon...sieht aber cool aus.


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  • #7

    Das ist richtig, weil es ein Anbauteil wie z.b. Kofferträger ist. Trotzdem in D prinzipiell verboten.


    Gesendet von meinem SM-T580 mit Tapatalk

  • #8


    Wo steht das? Ich finde auf deren Webseite nur die Info:
    in Deutschland ohne TÜV
    oder
    ohne ABE / TÜV.
    Das finde ich schon ziemlich eindeutig.

  • #9

    Hi Axel


    Hab mal eine Stunde gelesen, prinzipiell steht das in der StVZO 50:
    in den Richtlinien zu § 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) ist geregelt:


    "Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage (Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und ausserdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen.


    Das bedeutet:


    Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.


    Auch wenn der TÜV (wie z.B. bei meiner XT bis heute) lange Jahre nichts bemängelt bedeutet das nicht das diese erlaubt sind


    Ich bin kein Jurist und arbeite auch bei keiner Prüforganisation, aber diese Regelung kenne ich so unverändert seit langen Jahren.
    Ps. Besser wird die Leistung der Schweinwerfer definitiv weder durch Gitter noch durch Zusatzscheiben aus Lexan oder andere Kunststoffen.


    Prinzipiell erleichtern diese Dinger deinen Geldbeutel erhöhen den Adventurefaktor vor der Eisdiele.
    Gruß
    Arno

  • #10


    Und, funktioniert das bei dem H&B Schutzgitter? Wenn ja, dann sollte man H&B darauf aufmerksam machen, dass man mit viel Geld ihr Schutzgitter abgenommen bekommt.

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