Fährt jemand mit Dashcam?

  • #1

    Hab grad für 44€ sowas erstanden



    Is jetzt kein Wunderwerk der Technik, aber im Vergleich zu meiner ollen GoPro kinderliecht zu bedienen und für den Zweck sind auch die Bilder ok finde ich.


    Klar, ne teuere Action-Cam is besser. Aber ich will ja keine Filme veröffentlichen. Ich glaub ich schnall Sie am WE mal an die AT und teste, wie Sie die Virationen verkraftet.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #2

    Werde mir auch noch eine zulegen. Wer weiß, villeicht kann einem das mal den Allerwertesten retten.
    Gibt ja nun Gerichtsurteile die im Einzelfall Dashcams zulassen. :think:

    You meet the nicest people on a Honda

  • #3

    Retten wird dich das Teil nicht. Aber vielleicht die materielle Entschädigung vereinfachen. Müsste dann aber 360 Grad abdecken und darf legal immer nur die letzten paar Minuten speichern.

  • #4

    Fahre gerne mit Cam.
    Aber nach wie vor ist es am Helm am besten.


    Mache es zum Spaß und um mal über die Jahre einen Vergleich zu haben.


    Man sollte aber eine nehmen mit genug Akku. Gut ist auch eine drehbare Linse damit eine horizontale Ausrichtung möglich ist.


    Was wann legal ist....warten wir es mal ab.

  • #5

    Die rechtliche Situation dazu ist ziemlich klar. Bei einer dauerhaft mitlaufenden Kamera ist die Aufnahme als Beweismittel nicht zulässig weil dein Verstoß der informellen Selbstbestimmung des anderen schwerer wiegt als sein Verkehrsverstoß. Auch Kameras, die mit einem Ringspeicher nur die letzten 5 Minuten speichern zählen da mit rein, weil auch eine temporäre Speicherung eine Speicherung ist (wie Film im Internet streamen). Die Aufnahme ist nur dann zulässig, wenn sie Anlassbezogen erstellt wurde, also z. B. wenn du den schon im Rückspiegel gesehen hast dass er dicht auffährt und drängelt und du als Absicherung dann manuell die Kamera einschaltest. Funktioniert also nicht, wenn deine Story ist, dass du den anderen nicht gesehen hast. Wie das jetzt aussieht mit anderen Erklärungen (wegen einem anderen rabiaten Autofahrer angemacht und zufällig den eigenen Unfall aufgenommen / das eigene Kamera Modell hat eine Ringspeicher Funktion aber man behauptet, man hätte sie erst manuell angeschaltet) weiß ich nicht.


    Vibrationen am Motorrad dürften ein großes Problem sein. Bei guten Kameras (gerade Actioncams) ist das softwareseitig gelöst. Die Software dazu ist aber nicht trivial, daher vermute ich, dass billige Modelle das nicht haben. Aber da du sie schon hast würde ich sagen ausprobieren.
    Aber das is doch eine fürs Auto.. Wie machst du das denn mit der Wasserdichtigkeit?

  • #6

    Zur Rechtslage, soweit ich es mitbekommen habe und interprettiere:


    Nicht zulässig als Beweismittel, falls man jemand anzeigen will. Aber zulässig zu Enlastung, wenn man von jemand anders fälschlich beschuldigt wird. Ausserdemdarf die Polizei eine Aufnahme durchaus nutzen, wenn man als Zeuge befragt wird und diese der Polizei dann zur verfügung stellt.


    Da ich nicht als Sherif runfahre reicht mir das so eigentlich. Siehe auch :shifty:

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #7


    Generell nicht zulässig als Beweismittel sondern muß im Einzelfall entschieden werden, steht so in deinem Link. Darf auch nicht permanent mitlaufen und stundenlang aufnehmen. Echt geil sowas. Jetzt meinen Privatpersonen Verkehrsüberwachung machen zu müssen. Fehlt nur noch die private Geschwindigkeitsmessung ala Provida.

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