DOT 2017 Bezugsquellen K60 / TKC80 / Anakee Wild etc.

  • #1

    Moin.


    M+S Reifen, deren zugel. Hoechstgeschwindigkeit unter der des Motorrades liegen, duerfen nur noch verwendet werden, wenn sie vor 2018 gebaut werden, d.h. wenn sie max. DOT 5217 haben. Die Reifenhersteller hatten versprochen, entsprechende Vorraete anzulegen.


    Aktuell findet mein Haendler den Anakee Wild fuer die AT nur mit DOT 2018 - das wird der TueV nicht akzeptieren.


    Weiss jemand, wo der Wild noch mit DOT 2017 verfuegbar ist?
    Wie sieht das mit anderen Grobprofilen aus?


    Gruss,
    Pip

  • #2

    Tagchen,


    gutes Thema. Dazu fällt mir dieser Link hier ein https://www.mopedreifen.de/New…otorr%C3%A4der.html?id=24



    Auszug aus dem o.g. Link.


    Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht
    worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu
    verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit
    des Fahrzeuges liegt.


    Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.


    Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis:
    Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
    Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
    Rechtsvorschriften zu finden sein:
    exx*92/61*
    exx*2002/24*
    „xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4


    Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
    Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV
    Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2.
    Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
    Rechtsvorschriften zu finden sein:
    exx*168/2013*
    „xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4


    Schlussfolgerung:
    Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
    Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin
    CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.



    Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.


    Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung
    bezogen.
    Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz
    angepasst.
    Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
    Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem
    Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.



    Insofern ich das richtig verstehe sind wir mit der AT außen vor und dürften mit Grobstollern auch weiterhin fahren, da wir den besagten Passus in unseren Papieren vermerkt haben. :dance:


    Korrigiert mich ruhig sollte ich was falsch verstanden haben.

  • #3

    Hallo,


    ich habe vor ca 5 Wochen den K60 Scout aufziehen lassen, die der FHH aktuell bestellt hatte. (ich hab gar nicht geschaut welche DOT Nummer drauf ist, vernute ist noch Altbestand, liefer ich nach, wenn gewünscht)
    Die neue Reifenfreigabe, die man herunterladen kann, hat den Passus, dass der Reifen gefahren werden kann, wenn ein 190 Schild im Sichtbereich klebt.
    Das hatte ich bei meiner vorherigen CRF im letzten Jahr noch nicht auf der Freigabe gehabt. Also auch kein Schild. (oder ich kann mich nicht erinnern)

    Grüße, Max
    Ich befinde mich auf einer Reise um die Sonne.


    Website - YouTube

  • #4


    Tatsaechlich steht in der Freigabe der Hinweis auf das 190er Schild UND das die Reifen vor 01/2018 produziert worden sein mussten: "Die aufgeführte „M+S“-Bereifung ist nur Zulässig bis zum 30.09.2024 und nur, wenn die Reifen vor dem 01.01.2018 produziert worden sind"
    Quelle: https://de.reifenwerk-heidenau…1000L_AfricaTwin_SD04.pdf

  • #5


    Der Autor sieht einen Widerspruch zwischen StVZO und EU-Richtlinie, so dass die StVZO wohl angepasst werden muesste. Gelten tut sie trotzdem. Im Gespraech mit TueV etc. muss das also nicht unbedingt helfen, da sollte man den TueV-Ingenieur am besten vorher befragen. Aus Deinem Zitat: "Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung bezogen."


    Edit: Zu diesem Thema gibt es uebrigens schon ein Thema, und ich wuerde vorschlagen, die grundsaetzliche Frage dort weiter zu diskutieren: https://trueadventure.de/forum/viewtopic.php?f=15&t=3845
    So koennen wir hier die Bezugsquellen im Auge behalten ...
    :)

  • #9


    Hat der überhaupt eine M+S Kennung?


    Einen 2018'er Scout habe ich noch nicht gesehen. Heidenau ist immernoch vorsichtig. Lediglich Mitas mit 2018 und M+S. Ist aber etwas Grenzwertig, da die Regelung mit M+S ja eigenlich 2017 ausgelaufen ist. Alpine (Schneeflocke) ist eine andere Regelung.


    Kannst ja mal hier gucken. Das ist aber wohl kein Winterreifen.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

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