Tanken mit Helm: Eine rechtliche Betrachtung

  • #1

    Moin, moin,


    mich würde einmal die rechtliche Einschätzung von Euch interessieren.


    Ich bin kürzlich, nach langer Zeit, mal wieder angesprochen worden, doch meinen Helm an der Kasse abzunehmen.
    Das habe ich zum Anlass genommen, dieses Thema für mich einmal aufzuarbeiten.


    An dem Kassenhaus war tatsächlich ein Piktogramm mit einem durchgestrichenen Helm. Hier hat der Betreiber also von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und besteht auf die Abnahme des Helmes. OK, kann er machen...


    ABER: an der Tanksäule war kein Schild angebracht. Nur die Üblichen (kein Handy, kein Feuer, kein....).
    Mit den Verboten war ich einverstanden und habe also während des Tanken mal nicht geraucht und auch nicht telefoniert. Jetzt ist es aber schon zu einem Vertragsabschluss durch das befüllen des Tanks gekommen (siehe: http://juris.bundesgerichtshof…3aea&nr=56435&pos=0&anz=1)
    Erst danach wurden die Vertragsbedingungen einseitig geändert (Ab hier ohne Helm).
    Das ist aber ohne meine Zustimmung gar nicht möglich.


    Wie wäre das jetzt rechtlich zu sehen? Ich kann meine Vertragspflicht (bezahlen) nicht erfüllen, ohne gegen das Helmtrageverbot zu verstoßen.


    BITTE, mir geht es hier nur um die rechtliche Seite. Bitte keine Diskussion über Respekt dem Kassierer gegenüber oder was wäre wenn ich eine Burka tragen würde, usw...

  • #2

    Für mich ist es die Frage des Umgangs miteinander.


    Ich versuche mich in die Lager der Person zu versetzen die an der Kasse steht.


    Haarspaltereien interesieren mich nicht, für mich immer eine Selbstverständlichkeit den Helm azunehmen.


    Und Heuer meinen ersten Klapphelm damit ist die Sache eh erledigt.

  • #3


    Wieso ist Deiner Ansicht nach die Sache mit einem Klapphelm erledigt.
    Hatte die Tage erst eine Diskussion mit einem Kassierer der wollte das ich meinen Klapphelm abnehme, Begründung war dass die Kamera hinter der Kasse mein Gesicht nicht erfassen könne.

  • #4

    liegt vielleicht am Aussehen ;)


    wenn es dann doch mal jemand, auf seine Verantwortung möchte, dann kommt der Helm selbstverständlich runter.


    Wie gesagt seit dieser Saison mit Klapphelm unterwegs und bisher haben die Kassiere das so akzeptiert.

  • #5

    :dance: Hallo zusammen,


    das Abnehmen des Helmes ist für mich eine Form der Höflichkeit, des guten Tones und somit für mich eine absolute Selbstverständlichkeit. im übrigen arbeite ich im psychiatrischen Bereich auch mit traumatisierten Überfallopfern, wie Verkäuferinnen, Tankstellenangestellten u.A.. Diese sind sehr froh, wenn sich das Gegenüber offen und unvermummt präsentiert.

  • #6

    Ich stoppe immer an der Tür mit offenem Klapphelm und frage ob ich ihn abnehmen soll.
    Bisher dürfte ich ihn immer aufbehalten. Wie geschrieben - ein Thema der Höflichkeit um Ihnen die Angst zu nehmen

  • #7

    Für was auch immer Du die juristische Seite betrachten willst ... (bin kein Jurist):


    Du beauftragst einen Handwerker, der erledigt seine Arbeit. Werkvertrag/mündlicher Vertragsabschluss. Jetzt willst Du mit Kreditkarte zahlen - der Handwerker besteht aber auf Barzahlung.


    Na - da hast Du schlechte Karten. Ähnlich wie beim Tanken und Zahlung mit Helm. Es gibt beim Bezahlen eben eine Einschränkung - die EBEN NICHT ungewöhnlich, sondern erwartbar/Usus ist.


    N.B. Zahlen mit Helm sieht echt scheisse/prollig aus. Von Höflichkeit etc. ganz zu schweigen. :icon-geek:

    LIebe Grüße von Fish

  • #8

    Leute, Leute,
    genau so eine Diskussion wollte ich nicht führen. :cry:


    Sicher bin ich mit Helm nicht wirklich gut zu identifizieren, aber was ist mit den anderen "Vermummten"?
    Burka (ok, die dürfen sicher auch kein Auto fahren, aber vielleicht bezahlen ;) ), Basecap-Sonnenbrille-Vollbart, Clownsmaske, usw....


    Es geht (mir) nicht um die Respekt-Frage, sondern um die rechtliche Betrachtung, dass mir nach Vertragsabschluss die Zahlung aufgrund meiner Kleidung verwehrt wird, ich also vom Vertragspartner an der Vertragserfüllung meinerseits gehindert werde. Fahre ich dann einfach vom Hof befinde ich mich sofort in Verzug und habe den dadurch entstandenen Schaden zusätzlich zu tragen. Das kann nicht Recht sein, da ich ja bereit war zu zahlen.


    Das Beispiel mit dem Handwerker ist nicht schlecht, aber werden doch vor Vertragsabschluss die Zahlungsmodalitäten vereinbart. So kenne ich das jedenfalls...

  • #9

    Er gibt ungschriebene Regeln des sozialen Umgangs miteinander.
    Gutes Benehmen sollte keiner gesetzlichen Regelung bedürfen, daher verstehe ich den Hintergrund der ursprünglichen Frage nicht. :roll:

    CRF 1000 DCT Tricolor SD06; Batzen(modifiziert); Touratechbügel oben(modifiziert) u. unten; TT- Bremspedalverbreiterung; Barkbusters; SW-Motech Hauptständer; ADVAN "Pivot Pegz" Mark 3; SW-Lenkererhöhung 30 mm; Pirelli Scorpion Rally STR usw.

  • #10

    Ich werd' bekloppt.


    Schreibe ich eine andere Sprache? :evil:



    Boah...ADMIN..bitte den Thread schließen! :pray:

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