Alles anzeigenrocchas,
so weit ich mich erinnern kann ist es doch so, dass für die Einfuhr erst mal nur Das Fromular 18.44 18_44_uebersiedlungsgut.zip benötit wird, die COC wird dann erst bei der Anmeldung (in der Schweiz heisst das "Immatrikulation") benötigt.
So war es zumindest vor 11 Jahren als ich rübergemacht habe!
Und die Immatrikulation ist bei gebrauchten Fahrzeugen erst innerhalb von 12 Monaten nach der Einreise vorgeschreiben, aber bitte keinen Tag länger, sonst wird es kritisch (und natürlich teuer).
Ausserdem kannst Du dir sicher sein, dass jede schweizer Person, die irgendwelche Aufsichtskompetenzen (Hausmeister, Putzfrau, Nachbarn) hat, dich spätestens nach 3 Monaten fragen wird, wieso dein Fahrzeug denn immer noch diese ausländischen Kennzeichen (bzw. die vorübergehenden Zollkennzeichen) hat und immer noch nicht angemeldet ist. Ist mir mehrfach so ergeangen in Islisberg (südlich von Zürich)!
Ja ja, ........
Liebe Grüsse
Josefus
PS: Weitere Fragen beantworte ich gerne auch per PN!
Jo. Als Umzugsgut ist erst einmal alles easy. Comparis beschreibt es hier inklusive aller Dokumente. LINK Comparis
COC wird nur "falls vorhanden" bei Übersiedlungsgut erwähnt LINK D.h. einfachere Zulassung aufgrund der bilateralen mit der EU als bei einem typischen EU Import.