Rechtslage Nachbesserung Rückgabe

  • #21

    Wie erwähnt kann ich nur raten, ERST Paypal einzuschalten oder sonst wie sicherzustellen, dass du dein Geld bekommst, BEVOR ich irgendwas zurücksende.

  • #22

    Genau so sehe ich das auch.


    Es geht ja hier letztlich darum, dass der "Schaden" zur Zufriedenheit des Kunden reguliert wird. Und wenn ich bei dem Händler schon knapp 4 Monate lang nichts erreiche, würde ich nicht noch die Ware zurückschicken... Egal ob ich im Recht bin oder nicht. Wenn er (der Händler) sich an das BGB und die AGB´s etc. halten würde, wäre die Sache ja schon längst erledigt! ;)

    Daher noch einmal die Empfehlung:

    PayPal einschalten und Hersteller informieren. Dem Händler schriftlich eine letztmalige Frist mit genauer Terminbenennung zukommen lassen und auf die Nutzung eines rechtlichen Beistandes verweisen, sollte die Frist unkommentiert verstreichen. Das Ganze per Einschreiben Unterschrift mit Rückschein und der Aufforderung zum Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen.

    Dann muss man weiter sehen, wie PayPal, der Hersteller und der Händler reagiert.

    Ride On Bastian :auto-dirtbike:08

    SD08 Mj.22 |Quickshifter |Conti CTA3 | Scott-Oiler X | org. Heizgriffe | hohe Sitzbank | TOMTOM Rider400 mit SW-Motech Lenkerhalterung | SW-Motech Sturzbügel | Touratech Scheibe S getönt | SW-Motech Tankrucksack Micro inkl. Tankring Pro | SW-Motech Gepäckbrücke | R&G Kennzeichenhalter | Barkbusters VPS |


    Africa Twin RD07a XRV 750 1049238_2.png


    Africa Twin CRF 1100 SD08 1372180_2.png

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