Ein Notruf ist das mindeste was von einem LAIEN an "Erster Hilfe" verlangt werden kann. Alles weitergehende hängt dann von Staatsanwalt und Richter ab. Hier kann aber jeder Rechtsanwalt auf den Eigenschutz plädieren und wird damit durchkommen.
Anders schaut es bei Einsatzkräften aus die privat unterwegs sind. Die sind besser ausgebildet, haben Erfahrung und es wird hier erwartet. Aber auch da kommt es wieder auf die Juristen an was daraus gemacht wird.
Einen Notruf abzusetzen ist im NOTFALL nie verkehrt, aber dann sollte man auch am Unfallort bleiben.
Vielleicht überlegen sich einige hier wann der letzte Kurs zur "Ersten Hilfe" war.
Unsicherheiten entstehen aus fehlendem Training, so wie beim Motorrad fahren auch.