Zur Rechtslage, soweit ich es mitbekommen habe und interprettiere:
Nicht zulässig als Beweismittel, falls man jemand anzeigen will. Aber zulässig zu Enlastung, wenn man von jemand anders fälschlich beschuldigt wird. Ausserdemdarf die Polizei eine Aufnahme durchaus nutzen, wenn man als Zeuge befragt wird und diese der Polizei dann zur verfügung stellt.
Da ich nicht als Sherif runfahre reicht mir das so eigentlich. Siehe auch :shifty: