Alles anzeigenEDIT -> betrifft den Hinweis von HaraldS50 ->
Wenn der Soziussitz, amtlich bestätigt, nicht mehr vorhanden ist, dürfte der Hinweis auf das notwendige Haltesystem nicht mehr greifen - richtig so ?
Du musst auf Einsitzer umtragen lassen. Dann müssen die Soziuarasten aber wenn man es genau nimmt sogar weg. Ist grundsätzlich aber kein Problem. Den Wisch für die Zulassungstelle stellt jeder TüV aus. Koscht halt so 100 in Summe, wenn Du sonst nix gleich mit eintragen lässt, wie zB Lenkererhöhung oder Federn, deren Abe nur mit Abnahme gillt.
Ist zB bei meiner CB1300 so
Dann ist auch der Solo-Sitz legal.
PS: Die hat auch kein Heck mehr ![]()