Beiträge von Dirk CRF11

    Und genau das kann mir ziemlich egal sein, da HONDA mir es schriftlich bestätigen wird, dass meine Maschine unfallfrei ist.

    das mag ja auch in Deutschland so sein aber ich befinde mich hier in Österreich

    Aussage von HONDA Daxl:


    Hinsichtlich der Wertminderung wegen einer leicht verbogenen Scheinwerferaufnahme muss ich Sie leider enttäuschen.



    Für so einen Schaden gibt es keine Wertminderung. (Es handelt sich auch um keinen Rahmenschaden, sondern um einen Schaden der Scheinwerferaufnahme und hat somit keinerlei Einfluss auf das Fahrgestell.)


    Wie sagt man so schön: Die Ehrlichen sind die dummen. Mich würde interessieren ob jeder, der seine Maschine im Gelände geschmissen hat, das auch beim Verkauf angibt.

    Es gibt keine Wertminderung. Das habe ich schriftlich vom FHH.

    Ja dann kläre du mich doch bitte auf, welche massiven Fehler ich gemacht habe, dem FHH zu vertrauen. Danke.


    Ich kann die Maschine jetzt abholen. Ich lasse mir schriftlich geben, dass sie keinen Unfallschaden hat und alles vollständig und richtig repariert wurde.

    Regressansprüche wegen den Reifen, welche du nicht bei ihm gekauft hast? Ist ja lächerlich. Die zieht dir jeder Motorradfritze drauf. Fahr woanders hin.

    Naja, der Daxl repariert die „jetzt“

    Und dann werde ich wohl noch ein Gutachten machen lassen, ob auch wirklich alles getauscht wurde etc.


    Wertverlust gibt es keinen, Unfallmotorrad soll es dann auch nicht sein.

    Das und die Versicherung, dass alles repariert wurde, werde ich mir dieses Mal aber schriftlich geben lassen.


    „Wer einmal lügt, dem traut man nicht“

    Eine Schriftliche, gedruckte oder digitale Garantiebedingung.

    Hier lese ich immer nur: Mein Händler hat gesagt. Woher hat denn der Händler die Info.

    Ich glaube nicht, dass Honda die Händler alle nur telefonisch informiert hat.