Beiträge von VerenAT21

    Mit Verlaub,wenn ich als Laie nicht in der Lage bin tätig zu werden aus irgendwelchen Gründen ist die Erste Hilfe getan sobald ich jemanden hinzugezogen habe der „Hand anlegt“

    Klingt komisch,ist aber so!

    Kein Zivilist ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten aber er ist verpflichtet jemanden zu beauftragen der das kann.


    In deinem Fall hast Du alles richtig gemacht.Du hast ihn nicht alleine gelassen ohne tätig zu werfen.


    Brauchst kein schlechtes Gewissen haben.Genauso wenig wie das Opfer die Lage einschätzen kann,kannst Du als Laie das.


    Wenn ich als RTW dazukomme und der Verunfallte sich weigert ziehe ich einen Notarzt hinzu der ihm das gleiche herunterbetet wie ich es getan habe.


    Ist er noch immer unwillig und es ist eine lebensbedrohliche Situation wird die Polizei hinzugerufen die in Abstimmung mit dem Arzt eine Anordnung zur Freiheitsentziehung gemäß Paragraph 10 (Gefahr für eigenes oder fremdes Leben) durchsetzen kann.



    Ist es nach ärztlicher Sicht keine Bedrohung für Leib und Leben darf er gehen egal wie stark er blutet.

    Nicht alles was blutet ist lebensbedrohend.🤷‍♀️

    Würde mich ganz selbstlos opfern die Schlappen für den guten Zweck zu testen:


    10000 km in den letzten 8 Monaten.

    Davon eine Hälfte CTA 3 und die andere TKC 70 Rocks womit ich einen Teil des TET gefahren bin.


    Gesamtfahrleistung seit 5/2021 ~ 35000 km auch auf KarooStreet.


    Ansonsten qualifiziert mich natürlich mein extrem gutes Aussehen ,was braucht man mehr?! :think: ..ach,das muss reichen.


    Her mit den Dingern…ich machs! :happy-jumpyellow:

    Hübsch die Kleine!👍und eine Freude zu lesen wie glücklich Du bist.

    Ich fühle mit Dir :blumen2: