Rein rechtlich betrachtet- in Deutschland gilt deutsches Recht (für die meisten).
In Deutschland gibt es keine Halterhaftung.
Man kann für die Schweizer Behörden von seinen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil man z.B. nicht gegen ein Familienmitglied aussagen will.
Wenn kein BlitzerBild vom Fahrer vorhanden ist bleibt der ausländischen Behörde dann nur der Weg über die Halterhaftung.
Sollte dann Vollstreckungshilfe vom deutschen Zoll geleistet werden, klärt man diesen darüber auf, dass sich die Schweizer Behörde (oder auch Österreichische) auf die Halterhaftung beruft.
Diese gibt es in DE nicht und somit endet der Prozess an dieser Stelle.
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