Rechte hast du dahingehend keine. Selbst Rückrufe an Kfz sind außerhalb der Gewährleistungsfristen theoretisch kostenpflichtig, werden nur aus Kulanz häufig durch den Hersteller übernommen.
ZitatAlles anzeigenEs gibt keine rechtliche Verpflichtung auf Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder für einen Leihwagen in der Ausfallzeit. Diese Kosten können Sie nur innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder einer Garantie geltend machen.