Ab 01. Oktober ändern sich Regeln für Motorradfahrer in Spanien

  • #1

    Hallo Zusammen,


    gerade las ich über neue Regel im Straßenverkehr für Motorradfahrer in Spanien.

    Da u.a. die Pyrenäen sehr beliebt sind bzw. für einige interessanter werden, könnte dieser Bericht helfen.


    Spanien ändert zum 1. Oktober seine Verkehrsregeln. Besonders Motorradfahrer sollten vor der nächsten Fahrt prüfen, ob sie dafür richtig ausgerüstet sind.

    Mit Sandalen schnell auf den Roller steigen: In Spanien ist das ab Oktober nicht mehr erlaubt. Zum 1. Oktober 2026 treten neue Verkehrsregeln in Kraft, von denen auch Urlauber mit Motorrad, Roller oder Moped betroffen sein werden. Eine Änderung betrifft das Schuhwerk: Fahrer und Mitfahrer müssen künftig auf allen Straßen Schuhe tragen, die den gesamten Fuß bedecken. Flip-Flops, Sandalen und andere offene Schuhe sind damit auch für kurze Fahrten innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr zulässig.

    Doch bei den Schuhen bleibt es nicht. Spanien ändert weitere Vorschriften für Motorradfahrer – von der vorgeschriebenen Ausrüstung bis zum Verhalten im Stau.

    Handschuhe werden außerorts Pflicht

    Wer außerhalb geschlossener Ortschaften mit Motorrad, Roller oder Moped unterwegs ist, muss künftig Handschuhe tragen. Die Vorschrift gilt ebenfalls für Mitfahrer. Welche technischen Anforderungen diese Handschuhe erfüllen müssen, ist zum Start der neuen Regelung noch nicht festgelegt. Eine bestimmte Norm für Motorradhandschuhe erwähnt die Vorschrift zunächst nicht. Technische Vorgaben können später festgelegt werden.

    Damit unterscheidet sich die Handschuhpflicht von der Regel zum Schuhwerk: Geschlossene Schuhe sind auf allen Straßen vorgeschrieben, Handschuhe dagegen nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Zudem müssen Motorradfahrer künftig eine Warnweste mitführen.

    Wann Motorradfahrer den Seitenstreifen benutzen dürfen

    Eine weitere Änderung betrifft Staus: Motorradfahrer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen den rechten Seitenstreifen benutzen. Ein generelles Recht, sich bei einem Stau über den Seitenstreifen an den Autos vorbeizubewegen, ergibt sich daraus allerdings nicht.

    Die Regel gilt auf dafür freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Straßenabschnitten. Dort dürfen Motorradfahrer den Seitenstreifen mit höchstens 30 Kilometern pro Stunde befahren.

    Was sich bei den Helmen ändert

    Auch die Vorschriften für Schutzhelme werden angepasst. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Die Zeitschrift "Motorrad" berichtet, Motorradfahrer benötigen ab dem 1. Oktober 2026 einen nach der Sicherheitsnorm ECE 22.06 geprüften Helm; lediglich für Mopeds gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.


    lg

    hoffi69

    Honnerd Brozend Sejerlänner:happy-partydance:

    6 Forumstreffen 2019-2024 :romance-grouphug:


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