Kommt einer von Euch aus der Nähe von Bonn wegen AT Geländef

  • #11



    Studiere mal die StVO. Es muss kein Schild in D da stehen. Feldwege sind generell tabu. Viel Spass bei der Diskussion mit der Polizei. Die Anzahl der ungeteerten Landstrassen dürfte minimal sein. Ich kenne keine. Und wer vom Navi in eine Weinberg geschickt wird, der solle mal den Fußgängermodus deaktivieren (oder das TOM-TOM endlich im nächsten See versenken). 8-)


    Und natürlch dürfen Leute vom Land das :lol: Hab schliesslich Äcker geerbt und meine Tante hat Wald und bin damit Anlieger. Da steht nicht, dass ich nur mit dem Trecker da hin darf. :P

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #12


    Herausforderung angenommen!


    In der StVO ist nichts diesbezügliches enthalten. Es ist lediglich folgendes geregelt:


    § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    Was eine Fahrbahn sein soll, ist nicht geregelt. Also die StVO hilft Dir da schon mal nicht weiter. In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift
    zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist leider auch keine Begriffsdefinition enthalten.


    Die nächsten Rechtsquellen beziehen sich jetzt in meinem Fall auf Schleswig Holstein --> wenn dann würde ich hier abseits fahren wollen.


    Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein
    §2 Öffentliche Straßen
    (1) Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.


    Hier findet sich wenigstens die Überschrift aus der StVO wieder und eine Definition, was eine Straße ist. Und siehe da, auch Wege fallen hierunter. Es kommt halt auf die Widmung an.


    §6 Widmung
    (1) Die Widmung von Kreis- und Gemeindestraßen sowie von sonstigen öffentlichen Straßen verfügt der Träger der Straßenbaulast. Die Widmung von Landesstraßen verfügt die obere Straßenbaubehörde. Soll ein anderer als das Land, ein Kreis oder eine Gemeinde Träger der Straßenbaulast werden, so verfügt die Widmung auf dessen Antrag die Straßenaufsichtsbehörde. Die erstmalige Einstufung in eine Stra- ßengruppe und Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke sind in der Verfügung festzulegen.
    (2) Die Widmung ist von der verfügenden Behörde öffentlich bekannt zu machen.


    Tja, und wie bekomme ich bei Feldwegen heraus, dass etwas gewidmet wurde?


    § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz: Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    (1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.
    (3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Eine Allgemeinverfügung darf auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten untunlich ist.


    Man könnte jetzt also im Bundes- oder Landesanzeiger gucken. Ich tendiere zu folgendem. Wenn es wie eine nutzbare Straße/Weg aussieht, d. h. keine Schranken oder Schilder zu sehen sind, dann ist es auch eine Straße oder ein befahrbarer Weg.


    Aber Achtung! Fremdes Eigentum darf ich natürlich trotzdem nicht befahren...ist ja nicht öffentlich und es gibt noch Einschränkungen nach den Landesnaturschutzgesetzen. In SH darf zum Beispiel der Strand nicht befahren werden.

    Historie
    ehemals: Simson S51, MZ ETZ 250, Honda CB 500, Yamaha X-Max 250, Suzuki Burgman 650
    aktiv: Suzuki GSX-1250FA
    ab Ende Februar: Honda CRF1000L Africa Twin Tricolor DCT

  • #13

    Is Ländersache aber idR ähnlich geregelt:


    http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=true


    https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Rechtliches


    Auszug:


    Nutzungsbeschränkung


    In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.



    Ich halte die Diskussion ob ein Feldweg jetzt eine ist oder nicht für müssig. Öffentliche Strassen sind durch Markierungen und Kennungen eindeutig zu erkennen.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #14

    Tut mir leid, die Aussage, dass das Befahren von Feldwegen generell tabu ist wird durch die Quelle zur Waldnutzung und einem Wiki-Auszug, welcher unvollständig ist, nicht wahr.


    Es kommt nach wie vor auf die Widmung an. Fahr mal durch Mecklenburg-Vorpommern. Da gibt es durchaus Wege, welche unbefestigt sind und auf denen das Fahren erlaubt ist, weil diese öffentlich gewidmet sind.


    In einem hast Du natürlich recht. Wenn in Deutschland kein Asphalt, Betonplatten oder Pflaster unter Dir sind, kann man nicht immer mit Sicherheit sagen, dass diese Wege auch in rechtlicher Hinsicht befahren werden dürfen. Dafür sind die Regelungen einfach zu komplex.

    Historie
    ehemals: Simson S51, MZ ETZ 250, Honda CB 500, Yamaha X-Max 250, Suzuki Burgman 650
    aktiv: Suzuki GSX-1250FA
    ab Ende Februar: Honda CRF1000L Africa Twin Tricolor DCT

  • #15


    In Unterfranken sind die meisten Weinbergswege völlig legal befahrbar.

  • #16


    Hi Boffi,


    haste Lust auf ein Treffen übernächstes Wochenende (nach Karneval) am Kaffee Fahrtwind, vielleicht finden sich ja noch ein paar AT Fahrer die auch bock haben. Von da aus können wir ja ein paar KM abreissen und überlegen wo es demnächst mal durch die Matsche gehen kann. Gruss Sammy

    CRF1000L, Tricolor, Schalter, HS.

  • #17

    ...war heute bei Polo, der Verkäufer erzählte mir das an der Belgischen Grenze ein riesen Enduroareal sein soll, dort soll man in Entspannter Umgebung in der Matsche fahren können und sein Moped kennenlernen. Dampfstrahler ist dort auch vor Ort. Das wär doch was?! Zu futtern gibt es da wohl auch was...Das könnte man doch mal mit ein paar AT-Fahrer/Innen ins Auge fassen. Gruss Sammy

    CRF1000L, Tricolor, Schalter, HS.

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