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Hier geht es aus meiner Sicht nicht um einen Fehler den jeder von uns mal machen kann, wir sind ja alle nur Menschen. Hier geht es juristisch gesehen noch nicht einmal um leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Wer einen 21er Schlauch in einem 18er Reifen montiert, der kommt nicht drum den Schlauch zu falten um ihn dort unterzubringen. Das muss ich als Fachkraft sofort bemerken und den Umstand beseitigen. Wer das so montiert handelt vorsätzlich mit Wollen und Wissen und nimmt billigend in Kauf, dass dadurch ein Schaden u.U. mit Personenschaden entsteht. Ich kann mir das nur so erklären, dass momentan kein 18er auf Lager war, sie die Reparatur aber unbedingt durchführen wollten, geht ja ums liebe Geld.
Dem würde ich mal ganz deutlich Bescheid sagen. Genaugenommen könntest Du ihn sogar wegen entgangener Urlaubsfreude und Reiseabbruch auf Schadenersatz verklagen, aber da würde ich die Kirche im Dorf lassen. Sei froh, dass nicht mehr passiert ist. Wechsle den Händler und gut ist`s.
Bei dieser (natürlich nachvollziehbaren) Argumentation verstehe nicht deine Schlussfolgerung nicht.
Wie kannst du dann sagen, "vergiss es und wechsle den Händler?"
Ich würde ausserdem erst einmal den Monteur befragen.
- Vorsatz? - Kein passender Schlauch aber Druck fertig zu werden
- Unkonzentriert?
- Nicht korrekt ausgebildet?
- Keine Kontrolle durch den Meister?
Erst dann wisst ihr was der Grund war und ob es als Einzelfall gesehen werden kann.