Es kann doch kein Mangel sein, wenn Honda sagt, dass etwas normal bzw. "Stand der Technik" ist.
Wegen des Begriffs "gekauft wie besichtigt" meinte ich lediglich die optischen Veränderungen wie die entfernten Aufkleber bzw. die verfärbten Gehäusedeckel. Also etwas, dass ganz offensichtlich ist. Ich dachte, dass ich das in meinem Posting klar zum Ausdruck gebracht hätte.
Und Mängel, die durch Honda auf Garantie/Gewährleistung behoben wurden sind dann ja keine Mängel mehr ... also brauche ich sie mMn nicht angeben.
Und ob nun eine nachlassende Feder des HS ein objektiver Mangel den ich im KV angeben müsste, oder ein subjektiver Eindruck ist, den ich wohl nicht angeben muss - darüber lässt sich dann (im schlimmsten Fall) auch vor Gericht trefflich streiten.
Also ich glaube, da wird wieder mal eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen. pfh pfh pfh