Auskunft der Pirelli Service Hotline zu Reifenfreigaben

  • #1

    Hallo,


    ich hatte vor einigen Tagen Pirelli eine Mail geschrieben und um eine Info gebeten, wann mit einer Freigabe des Scorpion Trail II für unsere AT rechnen können.


    Als Antwort auf meine Mail habe ich die Info per Mail erhalten, dass Pirelli zu diesem Thema gerne mit mir telefonieren würde.


    Das habe ich heute erledigt. Aussage von Pirelli: Aktuelle werden wegen der bestehenden nachfrage unterschiedliche Reifen der Marken Pirelli und Metzeler getestet. Freigaben werden baldmöglichst erteilt.


    Mein Wunschreifen, den Scorpion Trail II gibt es für unsere AT aber definitiv in 2016 nur für das Vorderrad. Auf dem Hinterrad muss/darf der "alte" Scorpion Trail montiert werden.


    Jetzt kommt für mich aber der Punkt der mich ein wenig verwirrt hat:
    Der sehr nette Herr an der Hotline hat mir gesagt, dass ich jederzeit auch ohne Freigabe von Pirelli diese Reifenkombination (Scorpion Trail II/Scorpion Trail) völlig legal aufziehen kann, ohne irgendwelche Probleme/Konsequenzen bei Kontrollen zu befürchten.
    Ob ich diese Auskunft auch schriftlich bekommen hätte? Wahrscheinlich eher nicht ...


    Ich möchte dieses Thema hier im Forum nicht wirklich aufmachen, aber das habe ich bisher völlig anders gesehen. -> Keine Freigabe = Problem bei Kontrollen ...


    So blieb ich etwas gebuzzelt zurück und werde meinen Dunlop so lange weiterfahren (ich habe ihn auch nicht als wirklich schlecht empfunden auf den ersten 500 km), bis die Scorpion Trail Kombi freigegeben ist!

    Beste Grüße
    Rainer
    ______________________________
    CRF1000L Rally Red mit DCT und Remus Okami black / Tripmaster Germany #251
    VFR1200F Rot

  • #2

    Da die AT keine Reifenbindung mehr hat, braucht man generell keine Freigabe, solange der Reifen die Spezifikation einhällt, die im Schein steht.


    90/90-21M/C 54H
    150/70R18M/C 70H


    Weiterhin ist wohl weiterhin keine Mischbereifung zulässig. Wenn man aber die Verion I und II als gleichen Typ ansieht, dann ist das wohl zulässig. Auf den neuren Freigaben zB für Scout ist auch munteres Mischen zulässig. Aber da steht denn jede einzelne Kombi drauf über mehrere Seiten :roll: . Das macht die Sache für den Anwender aber nicht unbedingt einfacher.


    Pirelli Scorpion Trail kommt also hin: PIRELLI 150/70 R 18 70 V TL. Den II kann ich in der Dimension nicht finden. Da gibt es wohl nur 17 Zoll.

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #3

    Diese Info habe ich am Pirellistand auf der IMOT auch bekommen.
    Dann wirds ja wohl doch etwas mit meiner Wunschbereifung Scorpion Trail, wenn der Dunlop fertig ist.
    Grüße Peter

    Vorher:
    Hercules K 50 Sprint,Hercules K 125 T,Suzuki GT 250,BMW R 75/6,BMW R 1150 GS, BMW R 1200 GS,Multistrada 1200 ST, Multistrada 1200 S GT, BMW F 800 GS
    insges. 379 tkm

    Honda CRF1000L rot DCT > 63 tkm

    Yamaha Tenere 700 > 10 tkm

  • #4

    Hier mal eine Erklärung zur Reifenfreigabe.


    Externer Inhalt www.youtube.com
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  • #5

    Danke! Super Vortrag. Zeigt wieder mal, dass der Kunde immer der Dumme ist und der allgemeine Foren-(Aber-)-Glaube nicht so das Gelbe vom Ei. :twisted: Aber ich fahr ja nur Reifen mit Freigaben 8-)

    Grüße aus der Pfalz
    Harald

  • #6

    Auch von mir ein Danke für den Link zum Beitrag.
    Hatte ich mit meinem Bacuhgefühl dann doch Recht, dass man besser auf eine Freigabe des gewünschten Reifens vom Hersteller wartet.
    Im Zweifel habe ich keinen Bedarf der Dumme zu sein!

    Beste Grüße
    Rainer
    ______________________________
    CRF1000L Rally Red mit DCT und Remus Okami black / Tripmaster Germany #251
    VFR1200F Rot

  • #7

    Irgendwo im Forum ist doch bereits eine Freigabe für den Pirelli inklusive Mischbereifung abgelegt.

    Historie
    ehemals: Simson S51, MZ ETZ 250, Honda CB 500, Yamaha X-Max 250, Suzuki Burgman 650
    aktiv: Suzuki GSX-1250FA
    ab Ende Februar: Honda CRF1000L Africa Twin Tricolor DCT

  • #9


    Naja..... man sollte ein wenig über den Hintergrund wissen um das Video auch zu werten....


    § 823 BGB setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus. Reifen nach COC montieren lassen ist kein schuldhaftes Verhalten, es sei denn es gäbe eine öffentliche Warnung/Information über die Unverträglichkeit.....


    Im Video wird die aktive Marktbeobachtungsflicht von Fahrzeug und Reifenherstellern nur am Rande angesprochen... dazu gibt es auch höchstrichterliche Entscheidungen im Motorradbereich (z.b. Honda mit der GL 1000 einer Lenkerverkleidung und einem tödlichen Unfall. Honda wurde damals schuldig gesprochen weil sie die Marktbeobachtungspflicht vernachlässigt haben und die Öffentlichkeit nicht von der Kombination einer bestimmten Verkleidung mit einem bestimmten Motorrad gewarnt haben.


    Diese Marktbeobachtungspflicht http://www.helmig-regula.de/fi…beobachtungspflicht-1.pdf beinhaltet nicht nur die positiv Aussage zu gewissen Kombinationen sondern auch die Warnung von nicht funktionierenden Kombinationen und betrifft Reifen- und Fahrzeughersteller. Wenn einer der beiden davon weiß das es eine gefährliche Kombination gibt, kann er nicht durch Schweigen informieren....


    Im Video wird weiterhin mit der Fahrerhaftung gearbeitet.... auch diese setzt ein aktives Verschulden (analog BGB 823 ) voraus - gleichzeitig wird die Gefährdungshaftung eines Fahrzeuges bzw. des Halters nicht erwähnt..... fahre ich auf der Autobahn schneller als 130 km/h hafte ich auf Basis der Gefährdungshaftung mit mindestens 30% unabhängig wer einen Fehler gemacht hat.....


    Das Thema ist nicht einfach... aber auch nicht so kompliziert wie es in dem Video mit einer gewissen "Schwarzmalerei" dargestellt wird.....


    Wer jegliches Risiko scheut soll sich weiterhin an die Reifenfreigaben halten.... Aber so risikoreich wie im Video dargestellt ist es nicht.

  • #10


    Mischbereifung betrifft nicht die Kombination unterschiedlicher Reifentypen oder Reifenhersteller sondern betrifft nach StVZO § 36 Abs 2a z.B. PKW mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 t die entweder nur mit Radial - oder Diagnonalreifen ausgestattet sein dürfen. Für Krafträder ist diese einheitliche Ausstattung vorne / hinten (Reifenbauart) nicht zutreffend (letzter Satz § 36 Abs 2a)


    Es geht bei der Mischbereifung also nur um die Bauart... und trifft auf Motorräder nicht zu... deswegen hat die AT vorne einen Diagnolreifen und hinten einen Radialreifen

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