Mitführplicht in Österreich

  • #12

    Ist so passiert wie beschrieben. Es gibt auch Zeugen dafür, meine Tochter saß hinten auf dem Moped. Zu Hause habe ich mit einem Anwalt gesprochen. Ein Einspruch wäre möglich gewesen und hätte auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt. Hätte wahrscheinlich ewig gedauert und wenn ich es über den Anwalt gemacht hätte wären Kosten in Höhe von 150 Euro dazugekommen. Daher hab ich es nicht gemacht.

    Gruß Robert

    Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller :auto-dirtbike:
    Gruß Robert

  • #13

    In Österreich ist für Motorradfahrer nur das Verbandszeug verpflichtend vorgeschrieben.

    Verbandzeug : KFG §§ 102 (10), 103 (1)

    Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt, sowie gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen.

    Weiters gibt es in Österreich gesetzlich überhaupt keine Möglichkeit ein KFZ wegen eines nicht bezahlten Organstrafmandates zu beschlagnahmen. Wenn du nicht sofort bezahlst dann gibt es eine Anzeige die dann meist/immer teurer ist als das Strafmandat.

    Ich nehme an du hast das Strafmandat bekommen - wäre interessant zu sehen welche Pragraphen da angeführt sind. Hast du dir die Dienstnummern der Polizisten geben lassen?

    Daher die Zweifel....

    a.) Keine Pannendreieckpflicht

    b.) Verbandszeug ausreichend

    c.) Beschlagnahme gibts nicht

    d.) Die Strafsumme ist unüblich aber könnte vielleicht Ermessensspielraum sein

    e.) Es ist bei uns unüblich, dass sich bei einer normalen Verkehrskontrolle 2 Polizisten mit einem Lenker befassen außer der Lenker

    provoziert es durch sein Verhalten.

    Waren das "echte" Polizisten und hast du keine Rechtschutzversicherung?

    LG Walter

  • #14

    Moin,

    das oben Aufgeführte ist mir mittlerweile auch bekannt. Das ganze ist mittlerweile gute 5 Jahre her, es war 20:00 Uhr abends, ich hatte noch gut 200Km vor mir und wollte einfach weiter.

    Wie erwähnt war ich zu Hause dann bei einem Anwalt. Da ich damals keine Rechtsschutzversicherung hatte wären die anwaltskosten auf mich zurückgefallen. Der Anwalt meinte auch das hier doch sehr viel Willkür der Beamten dabei war.

    Dies habe ich in Ö schön öfters erlebt. Wo sonst gibt es noch Geschwindigkeitsschätzer?

    Gruß Robert

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    Gruß Robert

  • #16

    Erlaubt ist es immer noch wird aber nicht mehr praktiziert um die Gerichte zu entlassten, dqqa die meisten Einspruch dagegen erheben.

    Gruß Robert

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    Gruß Robert

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