M+S Regelung revidiert

  • #1

    Auf Motorrädern, Trikes und Quads dürfen doch wieder M+S Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex aufgezogen werden, als das Motorrad verlangt, wenn der Reifen nach EU Norm zertifiziert ist, das Töff eine EG Zulassung hat und die sonstigen Dimensionen stimmen. Bedingung ist wieder ein Sticker im Tacho Bereich


    https://www.motorradonline.de/…hrift-motorrad-revidiert/

  • #3

    Das wurde nie geändert.

    Da hat der Autor keine Ahnung.

    Wieso werden immer wieder diese Unwahrhheiten von der anhnungslosen Presse verbreitet, zumal wir das im Forum schon gefühlt 300000 mal hatten (und vom TÜV mehrfach schriftlich bestätigt wurde)?


    Richtig ist, dass das dieses Jahr im Juli nochmal überarbeitet wurde. Das hatte der tüv mir in einem Telefonat auch bereits gesagt.

    Bitte achtet auf die Unterschiede zwischen radial-/diagonal/Gürtel-/ und diaglnalgürtelreifen.


    Ich zitiere den TÜV aus 2020:

    Das sogenannte „Alpinsymbol“ nach ECE 117 (Mehrspurige Kfz!!) als Kennzeichnung von Winterreifen gilt nicht für die Genehmigungsrichtlinie für Motorradreifen (ECE 75). (Einspurige KFZ!!)

    Zu beachten ist, dass bei Verwendung von „M+S“ Reifen ein Geschwindigkeitsaufkleber im Blickfeld des Fahrers angebracht werden muss.

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