Also Heidenau hat mir letzten Monat noch geschrieben, dass es keine Neuigkeiten gibt und - ungeachtet der o. G. EU Regelung- die K60 weiterhin nur mit DOT 2017 auf unseren Kisten gefahren werden darf.
Vgl. https://trueadventure.de/forum/viewtopic.php?t=487&start=30
Andere Frage mal zur EU Regelung: der im Anfangspost aufgeführte Link enthält folgende Aussage:
„Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV
Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2.
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*168/2013*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4“
In meinem kfz-Schein steht e4*168/2013*00033*01
Was heißt das nun genau, außer dass ich weiß dass e4 für Niederlande steht?
Gruß
Andreas
Edit: wer lesen kann.. 
Der ADAC hat es ja schön formuliert: e4= EG Betriebserlaubnis und somit könnte man zumindest versuchen zu argumentieren, dass man die m+s Reifen auch mit DOT 2018 und Aufkleber am Tacho weiter fahren darf.
Richtig?