Zitat von FriedelXTAlles anzeigenWo ist die her?
Enduro-Stammtisch Straubing?
http:// http://www.enduro-stammtisch.de/module/ghz.htm
Die ist von Christian.
Zitat von FriedelXTAlles anzeigenWo ist die her?
Enduro-Stammtisch Straubing?
http:// http://www.enduro-stammtisch.de/module/ghz.htm
Die ist von Christian.
Alles gut, sie sind prima zu sehen.
Warum hast du rechts gebohrt?
Links reicht doch...
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Vor drei Wochen habe ich mir die Kodiak Kombi gekauft.
Ich darf ihn jetzt nach Österreich schicken. Dort gibt es ein Reparaturzentrum, wo auch Stadler, Rukka,...usw. reparieren lassen. Die Reparatur erfolgt unter Erhaltung der Herstellergarantie und möglicherweise! für mich kostenfrei.
Einen Service dieser Güte habe ich noch nicht erlebt.
Gestern habe ich meinen Anzug aus der Reparatur zurückbekommen.
Inclusive UPS Abholung für mich komplett kostenfrei!
Anzug sieht aus wie neu, alles repariert und ist frisch imprägniert.
Respekt an Klim, so geht Kundenservice!
Hach, da hab ich mich von der Überschrift leiten lassen...[emoji4]
Jaaaneeeeeeee,
es geht ja nicht um die Wintertauglichkeit.
Es geht darum, dass der Reifen nicht so schnell darf wie das Moped.
Durch die Gesetzesänderung darf der Heidenau und Freunde ab DOT 2018 nicht mehr aufgezogen werden.
Der einzig richtige Weg ist, dass die Reifenhersteller derartige Reifen mit V Zulassung bringen.
Bloß darum geht es grad mal nicht...
Ein 4mm Loch genügt. Im Winter werde ich noch versuchen, die Leitung im originalen Baum zu verstecken. Dann sieht man gar nichts mehr.
Dann habe ich noch eine stufenlose Regelung verbaut, die originale war doch etwas teuer, knapp 40€ tun es auch:
Hallo Harald, ich zitiere aus dem neuen $36:
"(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Hier sind nur Winterreifen und gewerbliche Geländereifen gemeint, wenn ich das richtig verstehe. Damit sind wir tatsächlich raus...
Na, da bin ich ja mal gespannt.
Richtig gut, das!
Hab vielen Dank. Bin sehr zufrieden.