Alles anzeigen... denn beim Überholen darf man IMHO kurzzeitig die Geschwindigkeit übertreten ...
Ohne jetzt den Besserwisser rauskehren zu wollen -> man darf es nicht ... es sei denn, man kann nachweisen, dass ein rechtfertigender Notstand vorlag
Hier gelesen ->
https://www.bussgeldkatalog.or…_beim_ueberholen_geblitzt
Ein Nachsatz zum eigentlichen Thema ...
Da steht: "Das Streckenradar ... erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen"
Der Sachse würde jetzt fragen -> "derfen died'n das ieberhaubd?"
Bei der Erstellung der COVID-19-WarnApp hat man das Wort "Datenschutz" ganz anders buchstabiert!