Zunächst die Fakten ( = Zitat aus einem internetten Artikel der Zeitschrift "Motorrad") >>
Eine Änderung der Sekundärübersetzung ... ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist ... Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.