Beiträge von countrybiker

    Mein neues Schreiben an Motorrad, bin auf die Antwort gespannt.


    Nach Ihrer Antwort auf meine Anfrage in 2017 zur Africa Twin DCT und zur BMW 1200 GS wie folgt:

    Hallo Herr Bläse, die Vorgabe zur Alpen-Masters-Teilnahme ist ja, dass ein MOTORRAD neu oder überarbeitet ist. Mit der Kombination aus kleinem Tank, einteiliger Sitzbank, Adventure-Federung und des neuen Dynamic ESA sowie des Ruckdämpfers in der Abtriebswelle hat BMW sicher kein neues, aber doch überarbeitetes Fahrzeug mit der Rallye für 2017 herausgebracht. Deshalb durfte die Maschine zum Alpen-Masters mitreisen.

    Kann ich ja vermutlich davon ausgehen das die Africa Twin Adventure 2018 auch beim Alpen Masters teilnimmt, als neues Modell, mit großem Tank, Adventure- Federung, Fahrmodi, Drive by wire usw.

    vielleicht ja diesmal als DCT, damit mal ein Vergleich zwischen Schalter und DCT gemacht wird.

    Gruß Meinhard Bläse

    Nehmen wir mal anstatt einer Mücke, die NC700X DCT von meinem Sohn, das DCT hat mal nach 500 Km mal nach 1000 Km und nach 2000 Km einfach nicht mehr geschaltet. Honda behauptete auch das kein Fehler vorliegt, aber wir wussten ja von dem Fehler und er wurde ja auch auf Garantie reklamiert. Nach 3 Reparaturversuchen durch den Händler, war der Fehler immer noch vorhanden. Wem willst du privat so etwas verkaufen, ohne den Mangel mitzuteilen, das geht nicht. Auch auf eine Wandlung des Kaufes wollte Honda nicht eingehen, daher wurde geklagt und erst nach der Bestätigung durch den Sachverständigen wurde die Wandlung durch den Händler / Honda akzeptiert.
    Werde daher garantiert nirgends eine Mängelliste im Internet einstellen, einfach aus Erfahrung klug.
    Bei meiner AT wurden das linke und das rechte Schalterelement und das HR getauscht, damit habe ich keine Probleme.

    Kurt das stimmt so nicht, "" gekauft wie besichtigt "" ist kein Grund, bekannte Mängel zu verschweigen. Damit kommst du vor keinem Richter durch, vielleicht kommst du mit folgendem Zusatz im Kaufvertrag durch, Verkauf unter "" Ausschluss der komletten Sachmängelhaftung "", da musst du aber auch erst wieder einen Käufer finden, der dies im Kaufvertrag unterschreibt.


    Gruß Meinhard