Vollkommen korrekt. Nur ist die ursprüngliche Aussage von Verena halt falsch. Die grundsätzliche Pflicht zur Hilfeleistung besteht. Das kann durch "selbst Hand anlegen" oder aber auch Rettungsdienst informieren geschehen.
Beiträge von Matze_F800
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Nochmal mit Verlaub, die pauschale Aussage "Kein Zivilist ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten" ist halt falsch, schau Dir den Gesetzestext doch einfach mal an. Warum gab es denn schon Schuldsprüche für Unbeteiligte, die an Unfallstellen vorbei gefahren sind ohne anzuhalten und sich zumindest die Lage am Unfallort anzuschauen?
Richtig ist allerdings, die Hilfeleistung muss für den Hilfeleistenden zumutbar sein.
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Kein Zivilist ist verpflichtet erste Hilfe zu leisten aber er ist verpflichtet jemanden zu beauftragen der das kann...
Mit Verlaub, aber das ist falsch. Siehe § 323 c StGB
Warum muss man wohl zur Erlangung der Fahrerlaubnis einen Erste-Hilfe-Kurs machen?
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Der Helm ist sehr leise. Die Funkfernbedienung des SC2 muss man gesondert ein- bzw. ausschalten, vergisst man dies, ist die Knopfzelle sehr schnell alle. Das Visier rastet satt ein und hält auch höhere Geschwindigkeiten offen aus.
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Und??? Der E2 ist ein C5 mit Schild...
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Für mich persönlich war ein Kettenöler auch immer Kategorie Schlangenöl. Eine Kette zu reinigen/pflegen ist doch nun wirklich kein Aufwand. Nun ja, diese "Problematik" ist mit der Tiger jetzt komplett verschwunden
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Darf sich ein Nicht AT Fahrer bewerben?
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Es geht nicht um Kausalität ob ein Schaden durch die Selbstreparatur entstanden ist oder nicht, sondern in den Garantiebedingungen steht, die Garantie erlischt, wenn keine Inspektionen bei einem Fachhändler durchgeführt wurden. Das ist wasserdicht.