§19 (4) Satz 1 u. 2 StVZO regelt das Mitführen und Vorzeigen von ABE bzw. Teilegutachten. Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Hier liegt die Problematik "Funkloch" tatsächlich beim Fahrzeugführer. Wenn der Gesetzgeber nun sagt, ab 01.04.2025 ist das Mitführen des Fahrzeugscheins auch elektronisch per App möglich kippt das zuungunsten des Kontrolleurs.
Beiträge von Matze_F800
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Danke für die Blumen, aber besitzt du eigentlich eine SD09? Komischerweise war das Klappern hier schon einige male Thema im Forum...
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Ist normal, hat mich an meiner SD09 auch genervt.
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Ja, die Trägheit der Behörden ist ein gewichtiger Aspekt. Aber warum sollen sie sich auch bewegen, wenn der "Endkunde" die Angebote nicht nutzt? Mir ist die Denke "... solchen neumodischen Kram brauche und will ich nicht..." viel zu weit verbreitet und ein Hemmschuh für Entwicklungen. Gibt ja viele Beispiele, gerade im Vergleich zu anderen Ländern, Akzeptanz Kreditkarten z.B.
Insbesondere in D wird im Vorfeld zuerst das Haar in der Suppe ala "Was könnte passieren" gesucht, in meinen Augen schon eine Eigenheit unseres Völkchens.
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Der gemeine Deutsche ist halt überängstlich mit Hang zur Technologiefeindlichkeit. Es gibt z.B. die Onlineausweisfunktion seit 2010, genutzt wird sie aber bisher nur von 5-10 Prozent der Bevölkerung.
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Ist es auch nicht, kann ich aus absolut sicherer Quelle versichern
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Das ist nicht meine Herangehensweise, ich finde dieses Abteilungsmotto sogar komplett falsch. Und mal ganz praktisch (falls es einen Onlinezwang gibt, was ich aber nicht glaube), ein Funkloch wäre das Problem des Kontrollierenden.
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Das ist so typisch deutsch, es gibt etwas Neues, man sucht aber erstmal Szenarien warum es nicht funktioniert 🤦🏻♂️
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Im April soll der Testbetrieb für den digitalen Fahrzeugschein starten. Der althergebrachte Papier-Fahrzeugschein muss dann nicht mehr mitgeführt werden, die Daten findet man dann (so man denn will) in der i-kfz App des BMDV. Finde ich persönlich gut und werde mich sobald es möglich ist registrieren.
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