Beiträge von Matze_F800
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Bin zufrieden mit dem Shop. Alle bisherigen Bestellungen verliefen problemlos.
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Du argumentierst jetzt nicht mit einer TV-Sendung???
Grundsätzlich hilft es, zumindest ein Stück weit seine Rechte zu kennen, dann kann man gelassener rangehen.
Auszug aus dem relevanten Teil des §19 (4) StVZO:
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1.
des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,
2.
des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 3 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis oder die Genehmigung mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen,
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 13 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.
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§19 (4) Satz 1 u. 2 StVZO regelt das Mitführen und Vorzeigen von ABE bzw. Teilegutachten. Eine Form ist nicht vorgeschrieben. Hier liegt die Problematik "Funkloch" tatsächlich beim Fahrzeugführer. Wenn der Gesetzgeber nun sagt, ab 01.04.2025 ist das Mitführen des Fahrzeugscheins auch elektronisch per App möglich kippt das zuungunsten des Kontrolleurs.
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Danke für die Blumen, aber besitzt du eigentlich eine SD09? Komischerweise war das Klappern hier schon einige male Thema im Forum...
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Ist normal, hat mich an meiner SD09 auch genervt.
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Ja, die Trägheit der Behörden ist ein gewichtiger Aspekt. Aber warum sollen sie sich auch bewegen, wenn der "Endkunde" die Angebote nicht nutzt? Mir ist die Denke "... solchen neumodischen Kram brauche und will ich nicht..." viel zu weit verbreitet und ein Hemmschuh für Entwicklungen. Gibt ja viele Beispiele, gerade im Vergleich zu anderen Ländern, Akzeptanz Kreditkarten z.B.
Insbesondere in D wird im Vorfeld zuerst das Haar in der Suppe ala "Was könnte passieren" gesucht, in meinen Augen schon eine Eigenheit unseres Völkchens.
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Der gemeine Deutsche ist halt überängstlich mit Hang zur Technologiefeindlichkeit. Es gibt z.B. die Onlineausweisfunktion seit 2010, genutzt wird sie aber bisher nur von 5-10 Prozent der Bevölkerung.
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Ist es auch nicht, kann ich aus absolut sicherer Quelle versichern
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Das ist nicht meine Herangehensweise, ich finde dieses Abteilungsmotto sogar komplett falsch. Und mal ganz praktisch (falls es einen Onlinezwang gibt, was ich aber nicht glaube), ein Funkloch wäre das Problem des Kontrollierenden.