Wenn man sich irgendwie bewaffnet, um gegen Diebe vorzugehen sollte man sich aber vorher ganz genau überlegen, wie man die Story erzählt. Die (schwere) Körperverletzung wiegt nämlich weitaus schwerer als ein versuchter Diebstahl. Wenn man den Baseballschläger gerade in der Hand hatte und einfach im Affekt raus gerannt ist und zugeschlagen hat dann zählt das zu Notwehr. Wenn man aber erst noch in den Keller rennt, um den Schläger zu holen hast du darüber reflektiert und dann ist das Vorsatz. Dann bekommst du eine härtere Strafe als der Dieb.
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Hey Alex,
Ja das ist alles Ansichtssache, und in Deutschland etwas kompliziert.
Ich denke mir immer,Die Tracht Prügel kann dem halt keiner mehr nehmen, und wenn derjenige anschließend
nichts mehr klaut, war der Lerneffekt wenigstens erfolgreich