Beiträge von Kandidatnr2

    Das Problem ist viel profaner. Denn letztendlich geht es um Schadenersatz, wenn Du bei grün über eine Kreuzung fährst und von links kommt ein Rettungswagen, der nur Blaulicht an hat, aber kein Signalhorn. Wenn es zum Unfall kommt, weil Du das Blaulicht überhört hast, willst Du die Beule bezahlt haben.

    Wenn es um Vorschriften geht hilft immer ein Blick in den Gesetzestext ...

    Letztendlich geht es darum, in welchen Fällen man ein Bußgeld kassieren kann, wenn man einem Fahrzeug mit Blaulicht UND (oder ohne) Signalhorn keinen Platz gemacht hat (aus welchen Gründen auch immer).

    "Unangebracht" kommt in der Rechtsprechung nicht vor.

    Die Qualität steigt und fällt mit der Kompetenz und dem Engagement des einzelnen Schraubers.

    Und da haben die Vertragswerkstätten den Vorteil, dass sie nur eine (manchmal zwei oder drei) Marken betreuen, während freie Werkstätten zehn und mehr Marken betreuen. Dazu gehören dann auch markenspezifische Literatur und Spezialwerkzeuge.

    Das Vertrauen in die Fähigkeit muss da sein.