Alles anzeigenGenau, so ist es. Diese muss aber begründet werden. Es müssen Verfahrensfehler angezeigt werden.
Richtig. Es gibt keine erneute Beweisaufnahme. Es muss (z.B.) nachgewiesen werden, dass der Richter Sachverhalte nicht, oder nicht richtig, gewürdigt hat.
Im vorliegenden Fall wird es der Verteidigung darum gehen, die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" los zu werden, damit nach 15 Jahren eine Entlassung in Aussicht ist. Aussichtslos ist das jedenfalls nicht.