Beiträge von Kandidatnr2

    Wenn ich die Zapfpistole in die Hand nehme, erkenne ich die AGB an.
    Der Vertrag setzt ja zwei gleichlautende Willenserklärungen voraus. Da der Tankstellenpächter seine AGB nicht angepasst hat, als ich erschienen bin, muss ja ein Einverständnis da gewesen sein.
    Der Pächter kann das übrigens als Franchisenehmer unabhängig von Aral selbst bestimmen.


    Moin.


    Es ist nicht das Hausrecht, sondern es sind die Geschäftsbedingungen, die die Vertragspartner verhandeln können. Im Grunde musst Du Dich VOR dem Tanken darüber informieren, zu welchen Bedingungen hier getankt werden kann.
    Wenn Du das nicht machst und durch konkludentes Handeln das Geschäft abschließen willst, musst Du mit den Widrigkeiten leben. Tanken geht mit Helm, bezahlen ohne.
    Früher gab es einen Tankwart, der an der Zapfsäule kassiert hat. Früher war alles besser.