Alles anzeigenJa, das obige Zitat aus dem Gutachten ist vom Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Zum Hintergrund: Der Gutachter stammt aus Bayern, die Versicherung aus Österreich, der Unfall war in Österreich, es gilt das österreichische Recht.
Was sagen unsere AUT - Kollegen?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung??
Wenn ja .... morgen anrufen, danach Anwalt einschalten!
Ich hatte mal einen Unfall, in Deutschland, mit einem im Ausland zugelassenen und versicherten Fahrzeug.
Damals, noch OHNE Rechtsschutzversicherung, haben DIE mir mit Rat und Tat weiter geholfen
Vor allem nachfragen wie das EU - Recht ist, Berufung auf österreichisches Recht würde ich erst einmal, ohne Anwalt, NICHT akzeptieren
Viel Glück