Zur Frage wie die Gerichte Veränderungen am Motorrad einschätzen, ist folgende Entscheidung (für sachkundige Leser) nicht uninteressant:
--> http://www.landesrecht-bw.de/j…&doc.part=L&doc.price=0.0
Allerdings ist es wichtig zu erkennen, dass dies nur für innerhalb des Gemeinschaftsgebiets hergestellte und vertriebene Produkte betrifft. Fußrasten aus Übersee werden davon nicht umfasst.