Sprich doch einfach mal mit deinem FHH, deinem Versicherungsmakler und erreichbaren HU-Fachmann darüber. Die werden dir außerdem konkret Auskunft zum etwaigen Erlöschen der Betriebserlaubnis, des Versicherungsschutzes und der Garantie machen können für den Fall, dass etwas unerwartet schiefläuft.
Die europaweite Betriebserlaubnis ist jedenfalls zunächst nur für die konkrete Auslieferung ab Werk ausgelegt. Ein Ritzel ist nach allgemeiner Auffassung kein unproblematisches Anbau-, sondern ein Einbauteil mit Auswirkungen auf den Antrieb. Eine Vorführung, Prüfung, Abnahme und Eintragung in den Papieren könnte die Folge sein.
Ich hatte dies bei meiner Transalp in Erwägung gezogen und schnell aus diesen Gründen nach Erörterung mit den o.g. fallen gelassen. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Spätestens bei der Inspektion fällt es jedenfalls dem FHH auf und der wird dies in deiner Rechnung aus Selbstschutz vielleicht reinschreiben. Dem Prüfer bei der HU fällt dies im Normalfall nicht auf. Im Schadensfall kannst du es vielleicht nicht ändern bevor der Sachverständige darauf guckt. So eine Entscheidung will daher gut überlegt sein.