Beiträge von @eight


    Da haben wir wohl den gleichen Händler. :)

    Erstbereifung ist der D610F.


    Den Trailmax TR 91 hatte ich auf meiner Transalp, der ist zuletzt 2014 gefertigt worden. Er verschliss ziemlich zügig, aber ich war mit den Fahreigenschaften sehr zufrieden.


    Der Trailsmart soll deutlich besser sein und länger halten.


    Sehr gut ...eIn örtlich ansässiger Reifenhändler hat mir noch nicht geantwortet.


    Im Test in der Motorrad hat der bei Nässe aber nicht gut abgeschnitten --> http://www.motorradonline.de/m…80-r-19-15070-r-17/664934



    Das ist nicht der Trailsmart, sondern der Trailmax, wenn nicht auf der Flanke etwas anderes steht. ;)


    Wenn du genau hinsiehst wirst du erkennen, dass die Tragfähigkeit laut Dunlopseite nur 69 beträgt. Laut Papieren muss es aber 70 sein.


    Im Handel wird der Reifen mit 70 angegeben. Da ist es empfehlenswert den Händler vorher darauf hinzuweisen und sich die 70 bei der Bestellung vertraglich zusichern zu lassen, damit du ihn nicht abnehmen musst.


    Den 69er darfst du definitiv nicht fahren.


    Das kann ich ergänzen. Eine Verlegung der Blinker wird nach Auskunft von SW- Motech für deren Träger und Trax EVO Koffer (anders als bei der XL 700 VA) definitiv NICHT notwendig sein.

    Sprich doch einfach mal mit deinem FHH, deinem Versicherungsmakler und erreichbaren HU-Fachmann darüber. Die werden dir außerdem konkret Auskunft zum etwaigen Erlöschen der Betriebserlaubnis, des Versicherungsschutzes und der Garantie machen können für den Fall, dass etwas unerwartet schiefläuft.


    Die europaweite Betriebserlaubnis ist jedenfalls zunächst nur für die konkrete Auslieferung ab Werk ausgelegt. Ein Ritzel ist nach allgemeiner Auffassung kein unproblematisches Anbau-, sondern ein Einbauteil mit Auswirkungen auf den Antrieb. Eine Vorführung, Prüfung, Abnahme und Eintragung in den Papieren könnte die Folge sein.


    Ich hatte dies bei meiner Transalp in Erwägung gezogen und schnell aus diesen Gründen nach Erörterung mit den o.g. fallen gelassen. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden. Spätestens bei der Inspektion fällt es jedenfalls dem FHH auf und der wird dies in deiner Rechnung aus Selbstschutz vielleicht reinschreiben. Dem Prüfer bei der HU fällt dies im Normalfall nicht auf. Im Schadensfall kannst du es vielleicht nicht ändern bevor der Sachverständige darauf guckt. So eine Entscheidung will daher gut überlegt sein.