Alles anzeigen... oder von einem größeren Hybrid-SUV ...
Ich war mir eigentlich sicher, dass das "normale Lkw-Ünerholverbot" eben NICHT für Anhänger gilt, außer es ist das Zusatzschild für Gespanne dabei .. oder irre ich ?
Du hast Recht was das normale Überholverbot angeht, aber meistens, z.B bei uns auf der 61 sind die Gespanne auch dabei. Das Zusatzschild ist hier oft schon integriert. Nun ist die A61 allerdings auch die klassische Benelux Verbindung inkl. der holländischen Wohnwagengespanne.
theoretisch und auch praktisch kann das zulässige Gesamtgewicht abgelastet werden. Allerdings hab ich schon Tüv Prüfer gehabt die aufgrund der fehlenden Sinnhaftigkeit einer Ablastung eines 750 kg auf ca.400 kg das nicht eingetragen haben.
Angehängte Grüße
HeinoAT