Alles anzeigenGefahren bin ich auch nicht.
Wunderschönes Bild!
Wäre eine AT drauf ganz klar ein Kalenderbild....
oder ein Fall für die " Untere Wasserbehörde" oder gar " Aktenzeichen XY ungelöst".
gratulierende Grüße
HeinoAT
Alles anzeigenGefahren bin ich auch nicht.
Wunderschönes Bild!
Wäre eine AT drauf ganz klar ein Kalenderbild....
oder ein Fall für die " Untere Wasserbehörde" oder gar " Aktenzeichen XY ungelöst".
gratulierende Grüße
HeinoAT
Fazit und erster Eindruck nach diesem gigantischen Testfahrt Video der " Honda BigBike Show":
1. In Deutschland fährt man Integralhelme weil wir nicht so schön Dauerlächeln oder nichts zu Lachen haben angesichts der Unkompliziertheit mit dem man sich im Land des
Lächelns im Straßenverkehr fortbewegt.
2. Einen Roller
und einen Jethelm
kaufen -----
wenn ich nicht schon einen SH und einen
Jethelm hätte.
3. Entweder habe ich entfernte asiatische Verwandte, oder aber beim Betrieb einer AT DCT oder eines SH wird beim Fahren ein asiatischer " Dauerlächelduftstoff" freigesetzt. Weswegen der Jethelm auch auf der AT bei mir Usus ist.
mich weglachende
Grüße
HeinoAT
@Isoengelchen etwas tricky hier die Neurologiechemie. Aber wir brauchen alle unsere Drogen. Meine schimpft sich Atelotoromin und wird in diversen Farben angeboten. Sogar in schwarz, aber die dreifarbigen sind für mich die wirkungsvollsten. Im Winterhalbjahr ist es mit der Dosierung nicht so einfach, aber man kann Sie zum Glück nicht überdosieren. Dafür sind die Entzugserscheinungen bisweilen besorgniserregend. Bei mir im Speziellen kommt es zu exzessiven Schreibanfällen. Als Ersatzmittel im Winter verabreiche ich schon mal Rollertomin.
Ist aber nicht ganz so wirkungsvoll.
Auf Entzug formulierte Grüße
HeinoAT
Lieber Stefan,
was genau willst du denn diskutieren? Was eine Sonderrechtsfahrt ist, ist vom Gesetzgeber genau geregelt und auch wer darüber entscheidet ob Sie zum Einsatz kommt. Der Fahrer allein (egal welcher Dienstrang) entscheidet ob er Sonderrechte in Anspruch nehmen will und ist für sein Fahrzeug, seine Mannschaft und sein tun verantwortlich.
Es ist auch geregelt das du Platz machen mußt.
Ich habe fertig Grüße
HeinoAT
Ich bin nicht so der Freund von Schadenfreude.
Tut mir echt leid für die betroffenen GS Fahrer. So etwas hat niemand verdient, egal bei welchem Gerät.
Es zeigt aber das Leistung nicht alles ist, und der meist übliche Weg von Honda die Leistung des Motors im Verhältniss zum Hubraum eher begrenzt zu halten der richtige ist.
Das bedingt leider auch das hier immer wieder kritisierten Gewicht einer Honda. Material wiegt halt.
Das sind die Probleme der modernen Zeit in der Computer das Minimum an Gewicht und Materialeinsatz für ein Bauteil berechnen.
Früher hat der Ingenieur das Rohr lieber einen Millimeter dicker bemessen um der Haltbarkeit sicher zu sein.
Mitfühlende Grüße
HeinoAT
Mein letzter Versuch, dann setz ich mich zu den anderen.
Der Gesetzgeber hat mir als Fahrzeugführer das Recht erteilt Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, wenn ich blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Martinshorn nutzte.
Wenn ich diese Sonderrechte in Anspruch nehme müssen lt. Gesetzgeber mir andere Fahrzeuge die Bahn frei machen, ansonsten ist es verkehrswiedriges Verhalten und kann geahndet werden PUNKT.
Fragen? Dann hol ich mal meine Chips, Popcorn ist nicht so meins.
Grüße vom Sofa
HeinoAT
Alles anzeigenNicht destotrotz , es gibt für die Einsatzkräfte Signale, die nicht intererpetierbar sind. Deshalb verstehe ich die Disskussion nicht. Wenn es keinen Unterschiede zwischen Horn oder nicht Horn gibt. Sollen die Einsatzkräfte selber entscheiden on ihr Einsatz wichtig ist, oder etwa nicht.?
Da
Hallo Stefan, bin nicht ganz sicher ob ich dich richtig verstehe.
Der Einsatz ist immer wichtig, aber die Dringlichkeit ist unterschiedlich, und wird im Falle eine Unfalles natürlich ebenso berücksichtigt.
Wenn das Stiwort " Menschenleben in Gefahr" z.b Brand mit Personen im Haus gemeldet wird, fährt man anders und definitiv mit Blaulicht und Horn als wenn es z.b " Kellerwasser" heißt. Auch das Auspumpen des Kellers hat eine gewisse Dringlichkeit, man wird aber sicher sehr viel ruhiger fahren, ggebenfalls kpl ohne Sonderrechte.
Hier klingelt es grad mächtig in der Chauvikasse.
Vielleicht sollten wir mal über Bankeinzug nachdenken
...
Screenshot_20210427-210534_Chrome.jpg
vermessene Grüße
HeinoAT
Vieleicht um mal Klarheit zu schaffen.
Wie immer im Leben gibt es Praxis und Theorie.
Grundsätzlich und lt Gesetz sind sog. Sonderrechtsfahrten nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht zulässig.
In der Praxis sieht das schon mal anders aus.
In der Regel fahren RTW's und NAW's z.b im Krankenhausbereich ohne Martinshorn, um nicht dauernd Krach im Bereich des Krankenhauses zu machen ( hohes Verkehrsaufkommen von Blaulichtfahrzeugen)
Auch auf freien, oft nächtlichen Strecken bleibt das Horn gerne aus und wird durch Druck auf die Hupe bzw Sonderfußtaste z.b im Kreuzungsbereich oder bei Verkehr nur kurzzeitig benutzt . Die Feuerwehr und Polizei handhabt das ebenso. Dann gibt es Einsatzszenario wo "still " angefahren wird ( Selbstmörder, Brandstifter stellen, Täter überraschen wollen)
Grundsätzlich sollte man einem Fahrzeug mit blauem Blinklicht (ausgenommen Verbandfahrten, wird ebenfalls durch blaues Licht gekennzeichnet) in Ruhe die Bahn frei geben ( Ohne Vollbremmsung vor dem Einsatzfahrzeug). Rechts rannfahren und Blinker rechts anmachen signalisieren dem Fahrzeugführer das ihr ihn gesehen habt. Aufpassen es könnten noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen.