Ich bin nicht sicher ob "Schweizer- Qualitätsenten" den EU Richtlinien entsprechen und einfach so zoll- und Quarantäne frei eingeführt werden dürfen.
Wasserfestigkeits- und Schwimmtauglichkeits Zertifikat der Schweizer Entenaufsichtsbehörde verfügen bekanntlich ja nicht über eine CE Kennzeichnung. Somit müßte der EPD ( für alle Muggel, EntenPrüfDienst) erstemal eine Einzelabnahme durchführen.
Es ist zu vermuten das sich auch unsere Forumsenten hier illegal aufgehalten haben, aber durch Jens und die Forumsgemeinschaft quasi per Gewohnheistrecht vom Gesetzgeber akzeptiert werden.
Paragraph E47B Absatz 5 der EERV (Enteneinreiseverordnung) sieht vor das politische oder rassistisch verfolgte Enten in der EU ohne Überprüfung durch die EEEB ( Europäische Enten Einreise Behörde) gehalten werden können.
Für Klarheit schaffende Grüße
HeinoAT