Die Datenschutzrechliche Bedenken sind m.E. nachvollziehbar. 
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken stößt der Plan, Section Control auch in Deutschland zu nutzen, auf Kritik. Das Problem: Jedes vorbeifahrende Auto wird aufgezeichnet – auch wenn es nicht zu schnell fährt. Erst mit der zweiten Messung bei Ausfahrt aus dem Messbereich ermittelt das Messgerät, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. So ergibt sich ein gewisser Generalverdacht, dem sich alle Fahrer ausgesetzt sehen. Sie werden aufgenommen, obwohl sie nicht zu schnell fahren. Dies sehen Autofahrer als Bevormundung an. Immerhin fahren die meisten den Regeln entsprechend und wollen nicht in einen Hut mit den Rasern geworfen werden.
Durch die Dokumentation der Fahrten liegen desweiteren genaue Daten über die Aktivitäten der Verkehrsteilnehmer vor; diese könnten missbräuchlich verwendet werden, was eine beunruhigende Vorstellung darstellt. Es wäre beispielsweise denkbar, die Route der einzelnen Verkehrsteilnehmer im Nachhinein auszuwerten, womit der Staat weitreichenden Zugriff auf private Aktivitäten eines Bürgers sammeln kann, und seinen Standpunkt durch die Section-Control-Überprüfung ermitteln könnte.
56% Fehlerquote bei Bußgeldbescheiden.
Sollten Sie vermuten, dass Messfehler vorliegen, kann es sinnvoll sein, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen.
Hier steht mehr:
https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/section-control/