Hab grad mit nem Sachverständigen vom TÜV SÜD telefoniert.
Dort gibt es wohl eine Anweisung, dass andere Reifenbauarten nicht eingetragen werden müssen...
"Solang die Größe des Reifens dem entspricht was im Schein steht haben Sie kein Problem."
Dann hab ich explizit nach der anderen Bauart gefragt...
"Nein auch das ist kein Problem solange die Größe identisch ist."
"Nehmen Sie einfach die Reifenfreigabe vom Hersteller mit dann sollten Sie auch bei einer Polizeikontrolle keine Probleme bekommen."